NIEDERLAUSITZ aktuell im Gespräch mit Prof. Dr. Detlev Dähnert (Prokurist Vattenfall Europe Mining & Generation) über neue Tagebaue, Leben am Tagebaurand und dezentrale Energieversorgung.
Prof. Dr. Dähnert: “Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß Braunkohle weiter benötigt wird” Ergänzend weist er auf die langfristigen Planungszeiträume wegen der Laufzeiten der Kraftwerke und der Dauer der Genehmigungsverfahren neuer Tagebaufelder hin.
Planungen und Entscheidungen sind immer in die Energiestrategie der Länder eingebettet.
Auf die Frage, ob bei dem Feld Jänschwalde-Nord eine Änderung des bekannten Zuschnitts zur Vermeidung von Umsiedlungen ( Kerkwitz, Atterwasch, Grabko ) vor Antragstellung zur Durchführung des Braunkohlenplanverfahrens denkbar sei, antwortete Prof. Dähnert: “Wir müssen langfristig berechenbar sein. Es war notwendig, Entscheidungen über Folgeinvestitionen zu treffen. Der Antrag zur Erschließung des Feldes Jänschwalde-Nord und Eröffnung des Braunkohlenplanverfahren wird im Dezember 2008 in dem Zuschnitt wie bekannt gegeben gestellt.”
Der endgültige Zuschnitt eines Neuaufschlusses wird in dem erforderlichen Braunkohlenplanverfahren und den anschließenden bergrechtlichen Genehmigungsverfahren festgelegt.
Wie Prof. Dähnert weiter bemerkt, werde bei der Planung versucht, Umsiedlungen möglichst zu vermeiden.
Jedes Land sei jedoch froh über vorhandene Bodenschätze.
Unter den von Umsiedlung betroffenen Orten liege Kohle, und jede Tonne Braunkohle stelle wie jede nicht geförderte Tonne eines anderen Bodenschatzes einen Verlust dar.
Zur Frage, ob das Unternehmen auch direkte Verhandlungen mit Initiativen wie der ‘Lokalen Agenda 21’ in Schenkendöbern oder der Bürgerinitiative ‘Umsiedler Schleife’ führe, sagte er: “Unser grundsätzliches Verständnis von Demokratie ist, dass Bürger Vertreter wählen. Diese Vertreter, d. h. die Gemeindevertretung ist unser Ansprechpartner.”
Es gäbe durchaus auch Verhandlungen mit Vertretern von Initiativen, jedoch nicht ohne Beisein der gewählten Vertreter der Bürger. So habe es in der vergangenen Woche (Anmerkung: 10. Kalenderwoche) Gespräche mit Vertretern der Bürgerinitiative ‘Umsiedler Schleife’ und den gewählten Vertretern der Gemeinde Schleife gegeben. Wie Prof. Dähnert sagte, sei man bei diesen Gesprächen gut vorangekommen.
Zum Begriff ‘Sozialverträgliche Umsiedlung’ bemerkte Prof. Dähnert: “Wenn es zur Umsiedlung und zum unabwendbaren Verlust der alten Heimat kommt, muss mit den Bürgern entschieden werden. Nur so lässt sich die Zukunft der neuen Heimat gestalten.”
Zu einer sozialverträglichen Umsiedlung gehöre auch, daß Geld kein ‘Sorgenpotential’ sei und es für die Betroffenen zu keiner finanziellen Belastung komme. Wichtig seien auch Unterstützung zum Erhalt sozialer Strukturen. Dazu gehören z.B. bestehende Vereine.
Prof. Dähnert lehnt den Begriff ‘Vertreibung’ im Zusammenhang mit bergbaubedingten Umsiedlungen ab. Er könne das subjektive Empfinden Betroffener ‘vertrieben zu werden’ verstehen, hält aber eine Verwendung für politische Zwecke für einen Mißbrauch des Wortes.
Zum Thema ‘Randbetroffenheit’ wies Prof. Dähnert darauf hin, dass die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind, das Unternehmen sich aber über die gesetzlichen Vorgaben hinaus engagiere. So würden im geplanten Feld Jänschwalde-Nord neben den betroffenen Orten Atterwasch, Grabko und Kerkwitz alle Ortsteile der Gemeinde Schenkendöbern in die Gespräche und Verhandlungen einbezogen.
Als Beispiel des Engagements in am Tagebaurand verbleibenden Orten nannte er Grießen.
* Brandenburger Landesregierung zum Thema siehe Anhang
Die Frage, ob Vattenfall ein verstärktes Engagement in kleineren, dezentralen Anlagen plane, verwies Prof. Dähnert auf bereits bestehende Anlagen wie das Biomasse-Heizkraftwerk des Vattenfall-Konzerns zur Strom- und Wärmeerzeugung auf der Basis von Biomasse in Sellessen.
Es versorgt mit 3,5 Megawatt (MW) thermischer und 2,5 MW elektrischer Leistung den nahe gelegenen Ort Haidemühl mit regenerativer Energie.
Das Gespräch fand am 12. März 2008 statt
* Anhang
Antwort der Brandenburger Landesregierung vom 23.01.2008 auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 2157 der Abgeordneten Birgit Wöllert und Carolin Steinmetzer-Mann Fraktion DIE LINKE Landtagsdrucksache 4/5659
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Betroffenen eine Rechtsposition einzuräumen, bei der dieser Anspruch auf Ausgleich für eine Entwertung von Grundstückswerten wie Lebensumfeld erhalten? Wie wird sich die Landesregierung für die Einführung solcher Regelungen einsetzen?
Zu Frage 1:
In den für einen Braunkohletagebau erforderlichen Braunkohlenplanverfahren und den anschließenden bergrechtlichen Genehmigungsverfahren werden Festsetzungen zum Immissionsschutz nach dem Stand der Technik vorgegeben. Braunkohletagebaue gehören gemäß § 4 Abs. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Pflichten, die der Bundesgesetzgeber an den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen stellt, sind im § 22 BImSchG geregelt. Danach sind Tagebaubetriebe unter anderem so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Wie bei anderen Vorhaben (z. B. Flughafen-, Autobahn-, Eisenbahnbau oder Industrie- und Gewerbeansiedlungen) auch, besteht bei Bergbauvorhaben generell kein rechtlicher Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für mögliche Grundstücks- oder Immobilienentwertungen oder den Verlust des Lebensumfeldes. Umgekehrt müsste ansonsten bei möglichen Wertsteigerungen von Immobilien oder einer Aufwertung des Lebensumfeldes (z. B. im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen) durch Planungsentscheidungen von Behörden auch eine finanzielle Abgeltung von den Eigentümern/Nutzern gefordert werden. Gemäß § 114 Abs. 2 Nr. 4 des Bundesberggesetzes handelt es sich bei derartigen möglichen Wertminderungen an Immobilien durch Planungsentscheidungen auch nicht um Bergschäden. Seitens der Landesregierung ist nicht vorgesehen, sich für eine Änderung der bestehenden rechtlichen Regelungen zu Entschädigungen bei positiven oder negativen Wertänderungen bei Immobilien einzusetzen.
NIEDERLAUSITZ aktuell im Gespräch mit Prof. Dr. Detlev Dähnert (Prokurist Vattenfall Europe Mining & Generation) über neue Tagebaue, Leben am Tagebaurand und dezentrale Energieversorgung.
Prof. Dr. Dähnert: “Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß Braunkohle weiter benötigt wird” Ergänzend weist er auf die langfristigen Planungszeiträume wegen der Laufzeiten der Kraftwerke und der Dauer der Genehmigungsverfahren neuer Tagebaufelder hin.
Planungen und Entscheidungen sind immer in die Energiestrategie der Länder eingebettet.
Auf die Frage, ob bei dem Feld Jänschwalde-Nord eine Änderung des bekannten Zuschnitts zur Vermeidung von Umsiedlungen ( Kerkwitz, Atterwasch, Grabko ) vor Antragstellung zur Durchführung des Braunkohlenplanverfahrens denkbar sei, antwortete Prof. Dähnert: “Wir müssen langfristig berechenbar sein. Es war notwendig, Entscheidungen über Folgeinvestitionen zu treffen. Der Antrag zur Erschließung des Feldes Jänschwalde-Nord und Eröffnung des Braunkohlenplanverfahren wird im Dezember 2008 in dem Zuschnitt wie bekannt gegeben gestellt.”
Der endgültige Zuschnitt eines Neuaufschlusses wird in dem erforderlichen Braunkohlenplanverfahren und den anschließenden bergrechtlichen Genehmigungsverfahren festgelegt.
Wie Prof. Dähnert weiter bemerkt, werde bei der Planung versucht, Umsiedlungen möglichst zu vermeiden.
Jedes Land sei jedoch froh über vorhandene Bodenschätze.
Unter den von Umsiedlung betroffenen Orten liege Kohle, und jede Tonne Braunkohle stelle wie jede nicht geförderte Tonne eines anderen Bodenschatzes einen Verlust dar.
Zur Frage, ob das Unternehmen auch direkte Verhandlungen mit Initiativen wie der ‘Lokalen Agenda 21’ in Schenkendöbern oder der Bürgerinitiative ‘Umsiedler Schleife’ führe, sagte er: “Unser grundsätzliches Verständnis von Demokratie ist, dass Bürger Vertreter wählen. Diese Vertreter, d. h. die Gemeindevertretung ist unser Ansprechpartner.”
Es gäbe durchaus auch Verhandlungen mit Vertretern von Initiativen, jedoch nicht ohne Beisein der gewählten Vertreter der Bürger. So habe es in der vergangenen Woche (Anmerkung: 10. Kalenderwoche) Gespräche mit Vertretern der Bürgerinitiative ‘Umsiedler Schleife’ und den gewählten Vertretern der Gemeinde Schleife gegeben. Wie Prof. Dähnert sagte, sei man bei diesen Gesprächen gut vorangekommen.
Zum Begriff ‘Sozialverträgliche Umsiedlung’ bemerkte Prof. Dähnert: “Wenn es zur Umsiedlung und zum unabwendbaren Verlust der alten Heimat kommt, muss mit den Bürgern entschieden werden. Nur so lässt sich die Zukunft der neuen Heimat gestalten.”
Zu einer sozialverträglichen Umsiedlung gehöre auch, daß Geld kein ‘Sorgenpotential’ sei und es für die Betroffenen zu keiner finanziellen Belastung komme. Wichtig seien auch Unterstützung zum Erhalt sozialer Strukturen. Dazu gehören z.B. bestehende Vereine.
Prof. Dähnert lehnt den Begriff ‘Vertreibung’ im Zusammenhang mit bergbaubedingten Umsiedlungen ab. Er könne das subjektive Empfinden Betroffener ‘vertrieben zu werden’ verstehen, hält aber eine Verwendung für politische Zwecke für einen Mißbrauch des Wortes.
Zum Thema ‘Randbetroffenheit’ wies Prof. Dähnert darauf hin, dass die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind, das Unternehmen sich aber über die gesetzlichen Vorgaben hinaus engagiere. So würden im geplanten Feld Jänschwalde-Nord neben den betroffenen Orten Atterwasch, Grabko und Kerkwitz alle Ortsteile der Gemeinde Schenkendöbern in die Gespräche und Verhandlungen einbezogen.
Als Beispiel des Engagements in am Tagebaurand verbleibenden Orten nannte er Grießen.
* Brandenburger Landesregierung zum Thema siehe Anhang
Die Frage, ob Vattenfall ein verstärktes Engagement in kleineren, dezentralen Anlagen plane, verwies Prof. Dähnert auf bereits bestehende Anlagen wie das Biomasse-Heizkraftwerk des Vattenfall-Konzerns zur Strom- und Wärmeerzeugung auf der Basis von Biomasse in Sellessen.
Es versorgt mit 3,5 Megawatt (MW) thermischer und 2,5 MW elektrischer Leistung den nahe gelegenen Ort Haidemühl mit regenerativer Energie.
Das Gespräch fand am 12. März 2008 statt
* Anhang
Antwort der Brandenburger Landesregierung vom 23.01.2008 auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 2157 der Abgeordneten Birgit Wöllert und Carolin Steinmetzer-Mann Fraktion DIE LINKE Landtagsdrucksache 4/5659
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Betroffenen eine Rechtsposition einzuräumen, bei der dieser Anspruch auf Ausgleich für eine Entwertung von Grundstückswerten wie Lebensumfeld erhalten? Wie wird sich die Landesregierung für die Einführung solcher Regelungen einsetzen?
Zu Frage 1:
In den für einen Braunkohletagebau erforderlichen Braunkohlenplanverfahren und den anschließenden bergrechtlichen Genehmigungsverfahren werden Festsetzungen zum Immissionsschutz nach dem Stand der Technik vorgegeben. Braunkohletagebaue gehören gemäß § 4 Abs. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Pflichten, die der Bundesgesetzgeber an den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen stellt, sind im § 22 BImSchG geregelt. Danach sind Tagebaubetriebe unter anderem so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Wie bei anderen Vorhaben (z. B. Flughafen-, Autobahn-, Eisenbahnbau oder Industrie- und Gewerbeansiedlungen) auch, besteht bei Bergbauvorhaben generell kein rechtlicher Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für mögliche Grundstücks- oder Immobilienentwertungen oder den Verlust des Lebensumfeldes. Umgekehrt müsste ansonsten bei möglichen Wertsteigerungen von Immobilien oder einer Aufwertung des Lebensumfeldes (z. B. im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen) durch Planungsentscheidungen von Behörden auch eine finanzielle Abgeltung von den Eigentümern/Nutzern gefordert werden. Gemäß § 114 Abs. 2 Nr. 4 des Bundesberggesetzes handelt es sich bei derartigen möglichen Wertminderungen an Immobilien durch Planungsentscheidungen auch nicht um Bergschäden. Seitens der Landesregierung ist nicht vorgesehen, sich für eine Änderung der bestehenden rechtlichen Regelungen zu Entschädigungen bei positiven oder negativen Wertänderungen bei Immobilien einzusetzen.