Auf der Grundlage des Brandenburgischen Standarterprobungsgesetzes ist die Stadt Guben ab dem 1. Dezember 2007 Straßenverkehrsbehörde für ihr Territorium.
Anträge zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung einschließlich der Parkerleichterungen für Schwerbehinderte innerhalb der Stadt Guben sind somit ab dem 01.12.2007 an die Stadtverwaltung Guben zu richten.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot verbleibt weiterhin beim Landkreis Spree-Neiße. Anträge hierzu sind nach wie vor an den
Landkreis Spree-Neiße
Straßenverkehrsbehörde
Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)
zu stellen.
Quelle: Landkreis SPN
Vermisste Frau aus Guben ist wohlbehalten zurückgekehrt
Gute Nachrichten aus dem Spree-Neiße-Kreis: Die seit dem 15. Dezember in Guben vermisste Frau (->> wie berichtet) ist wieder da....





