Am Sonntag stand in einem Wald zwischen Spremberg und Graustein ein Stapel Holz in Flammen. Gegen 14:30 Uhr wurden die Feuerwehren aus Spremberg und Umgebung zu dem Einsatzort alarmiert und begannen sofort mit der Brandbekämpfung. Wie der Einsatzleiter vor Ort mitteilte, dehnte sich der Brand auf eine Fläche von knapp 2500m2 aus. Auch Kräfte aus Sachsen waren an dem Einsatz beteiligt.
Hilfe durch den Bauhof der Stadt Spremberg
Die Feuerwehr brachte den Brand mit sieben C-Stahlrohren über zwei Angriffswege unter Kontrolle. Der Bauhof der Stadt Spremberg half beim Auseinanderziehen des in Flammen geratenen Holzstapels. Insgesamt waren 60 Einsatzkräfte mit 12 Fahrzeugen vor Ort, die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Weitere Polizeimeldungen aus Spree-Neiße:
Forst: Unbekannte Tatverdächtige entwendeten aus dem Verkaufsraum eines Supermarktes im Innenstadtgebiet zwei Ladegeräte für Autobatterien. Die Personen verließen anschließend mittels PKW, an welchem laut Zeugenaussagen polnische Kennzeichentafeln angebracht waren, die Örtlichkeit. Eine sofortige Tatortbereichsfahndung verlief erfolglos. Dem Supermarkt entstand ein Sachschaden von 140€. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei übernommen.
Welzow: Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten am Samstagabend gegen 21:45 Uhr einen 42-jährigen Autofahrer im Bereich Welzow. Im Zuge der Verkehrskontrolle war Alkohol in der Atemluft des Fahrers deutlich wahrnehmbar. Der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,10 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass der Fahrer auf Grund eines Bußgeldverfahrens seinen Führerschein bereits für einen Monat abgeben musste. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Eine Blutprobenentnahme angeordnet und durch einen approbierten Arzt realisiert.
Guben: In den Abendstunden des Samstags meldete sich ein Bürger aus Guben telefonisch bei der Polizei und teilte mit, dass durch Unbekannte eine Scheibe seiner Gartenlaube beschädigt wurde. Die Beamten begaben sich zur Anzeigenaufnahme vor Ort. Bei der Überprüfung der Personalien des Anrufers stellte sich heraus, dass gegen diesen zwei Haftbefehle vorliegen. Der ausstehende Geldbetrag konnte durch den Anrufer nicht beglichen werden. Demzufolge wurde er dem Gewahrsam und später der Justizvollzugsanstalt überführt.
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Red. / Presseinfo
Bild: Blaulichtreport Lausitz