An der Bundestagswahl am 26. September dieses Jahres wollen sich in Brandenburg 19 Parteien beteiligen. Bis Montag konnten die Landeslisten eingereicht werden. Wie das Brandenburger Innenministerium mitteilte, mussten 12 der 19 Parteien mindestens 500 Unterstützungsunterschriften beibringen, da sie weder in einem Landtag noch im Bundestag vertreten sind. Über die Zulassung der Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss am 30. Juli.
Das Brandenburger Innenministerium teilte dazu mit:
Am 30. Juli 2021 tagt ab 10.30 Uhr der Landeswahlausschuss, um über die Zulassung der von Parteien eingereichten Landeslisten für das Land Brandenburg zur Bundestagswahl am 26. September 2021 zu entscheiden.
Beim Landeswahlleiter haben fristgemäß bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr folgende Parteien Landeslisten eingereicht. Sie sind, vorbehaltlich der Zulassung durch den Landeswahlausschuss, in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel angegeben:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Partei der Humanisten (Die Humanisten)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
- UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)
- Volt Deutschland (Volt)
Von den 19 Parteien mussten 12 Parteien mindestens 500 Unterstützungsunterschriften beibringen, da sie weder mit fünf Abgeordneten im Bundestag noch in einem der 16 Landtage seit deren letzter Wahl vertreten sind.
Unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper prüft der Landeswahlausschuss, ob die eingereichten Landeslisten und Unterlagen den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entsprechen. Am 30. Juli 2021 entscheiden auch die zehn Kreiswahlausschüsse der Bundestagswahlkreise 56 bis 65 im Land Brandenburg über die Zulassung der Wahlkreisbewerbenden.
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Red. / Presseinfo
Bild: Holger Lang_pixelio.de