Das Bundesministerium für Wirtschaft informiert zu den Corona-Überbrückungshilfen. Das gab der Landkreis Spree-Neiße heute bekannt. Demzufolge finden antragsberechtigte Unternehmer alle relevanten Informationen zur dritten Förderphase des Bundesprogramms in einem Ratgeber zusammengefasst.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Im einem Ratgeber des Bundesministeriums für Wirtschaft finden antragsberechtigte Unternehmen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, vereidigte Buchprüfer:innen und Rechtsanwält:innen Informationen zur dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von November 2020 bis Juni 2021).
Die Inhalte sind:
- Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe?
- Wie viel Corona-Überbrückungshilfe wird gezahlt?
- Wie läuft der Prozess?
- Sonderfälle
- Berechnung der rückwirkenden Kosten der Reisebranche
- Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche
- Sonderregelung für den Einzelhandel zu Abschreibungen
- Berechnung der rückwirkenden Kosten der Pyrotechnikbranche
Alle Informationen für Kultureinrichtungen, Unternehmen und Vereine sind gesammelt unter:
https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/informationen_coronavirus.html
Link zum Dokument: https://www.lkspn.de/media/file/corona/informationen/210209_faq_ueh3.pdf
Ansprechpartner für das Land Brandenburg:
Experten-Hotline für
•Steuerberater/ Buchprüfer/ Wirtschaftsprüfer… 030 –530 199 322
Zentrale Hotline für:
•Soloselbständige (Direktantrag)030 –1200 21 034
•allg. wirtschaftsbezogene Fragen 030 –12002 1031 / 1032
Kontakt bei Suche nach Steuerberatern:
•[email protected](Steuerberaterkammer Brandenburg)
Kontaktformular unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
FAQs zu Hilfen und Beihilfefragen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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Red. / Presseinfo