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Brandenburg will Grundschulen ab 22. Februar öffnen, Friseure folgen ab 1. März

18:22 Uhr | 10. Februar 2021
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Der Lockdown in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Lediglich Friseurbetriebe bekommen eine klare Perspektive: Sie dürfen ab dem 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Darauf haben sich heute die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ihrer Konferenz geeinigt. Über eine stufenweise Öffnung von Schulen und Kitas sollen die einzelnen Länder entscheiden. Wie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke am Abend im RBB ankündigte, sollen Grundschulen voraussichtlich ab dem 22. Februar mit dem Wechselunterricht beginnen. Das Kabinett will am Freitag den Beschluss auf den Weg bringen. Sachsen öffnet hier bereits am kommenden Montag. Ebenfalls hat die Konferenz einen ersten großen Öffnungsschritt in Aussicht gestellt. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland konstant (mind. drei Tage) unter 35 liegen, können Einzelhandel, Museen, Galerien sowie weitere körpernahe Dienstleitungen wieder öffnen bzw. angeboten werden. Begründet wird der weitere Fahrplan mit der Gefahr vor der weiteren Ausbreitung der Virusmutationen. Als unzureichend haben die Brandenburger IHKs die heutigen Pläne bezeichnet. Sie fordern einen klaren Stufenplan für die Wirtschaft. Die Lage von vielen Unternehmen, Soloselbstständigen und auch Künstlern ist hoch dramatisch. Immernoch sind unzählige Novemberhilfen noch nicht einmal ausgezahlt. Den Antrag für die Überbrückungshilfe III können Brandenburger Betriebe ab heute einreichen. Am 3. März soll die nächste Bund-Länder-Konferenz stattfinden.

 Brandenburger IHKs: Ergebnisse unzureichend

„Die sich abzeichnenden Ergebnisse der heutigen Konferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zur Pandemie sind für die Brandenburger Wirtschaft unbefriedigend. In diesen für die Wirtschaft so komplizierten Zeiten hatten wir eine klare Perspektive für eine schrittweise Lockerung erwartet. Das nachlassende Infektionsgeschehen gibt dazu Spielraum.“ Das sagte Carsten Christ, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg.

„Die langfristigen Schäden für die Brandenburger Wirtschaft wachsen mit jedem Tag des Lockdowns. Ganze Branchen stehen vor dem wirtschaftlichen Aus. Persönliche Schicksale der Unternehmerinnen und Unternehmer und auch ihrer Belegschaft hat die Politik nicht ausreichend im Blick“, so Christ. „Tourismus und Gastgewerbe, die Kulturwirtschaft oder auch der innerstädtische Handel werden ihre erzwungenen Untätigkeit nicht unbeschadet überstehen”, so der Ostbrandenburger IHK-Präsident. Ein konkreter Stufenplan mit ausgearbeiteten Positiv- und Negativlisten – ausgehend vom aktuellen Infektionsgeschehen – müsse umgehend auf den Tisch. Dass die Unternehmen in der Corona-Pandemie ein besonderes Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen, hätten sie bereits mit der Umsetzung von Hygienekonzepten im Frühjahr bewiesen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung.

Das Land Brandenburg teilte bereits gestern zur Überbrückungshilfe III mit:

Die Überbrückungshilfe III für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen startet früher als bisher vom Bund angekündigt. Anträge können bereits vom morgigen Mittwoch an gestellt werden. Darüber informierte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute das Kabinett. Dieses hat der für den Start der Überbrückungshilfe III notwendigen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg zugestimmt. „Ich bin froh, dass unseren von der Pandemie gebeutelten Unternehmen und Soloselbständigen mit der Überbrückungshilfe III nun eine weitere Hilfe zur Verfügung steht”, sagte Steinbach. Die Länder hätten gegenüber dem Bund auf eine schnelle und unbürokratische Unterstützung gedrängt. Dies sei im gemeinsamen Beschluss der Wirtschaftsminister der Länder am 4. Februar noch einmal bekräftigt worden.

Brandenburg hatte sich vehement für eine schnelle Auszahlung der Hilfen eingesetzt. „Wir haben heute als eines der ersten Landeskabinette der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zur Umsetzung der ‚ÜBH III‘ zugestimmt”, erklärte Steinbach und fügte hinzu: „Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass am 10. Februar das bundeseinheitliche Antragsportal öffnen und die ersten Abschlagszahlungen für Brandenburger Unternehmern vom 12. Februar an ausgezahlt werden können. Das hilft den vielen vor allem kleineren Unternehmen im Land.” Soloselbständige können voraussichtlich in der kommenden Woche Anträge stellen.

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz in der Corona-Pandemie hat der Bund gemeinsam mit den Ländern verschiedene Wirtschaftshilfen aufgelegt. Dazu gehören die Überbrückungshilfen I und II sowie die November- und Dezemberhilfen. Mit der Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern mit finanziellen Zuschüssen geholfen werden, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge des Lockdowns einstellen mussten bzw. nur eingeschränkt tätig sein können (Umsatzeinbruch in einem Monat von 30 Prozent).

Die Überbrückungshilfe III im Überblick:

    • Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Damit sind auch jene Unternehmen antragsberechtigt, die bei der Novemberhilfe und Dezemberhilfe „leer” ausgingen.
    • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aus allen Branchen und – neu – auch größere Unternehmen mit bis zu 750 Mio. EUR jährlichem Umsatz.
    • Die finanzielle Hilfe fällt deutlich höher aus als bisher: Neu ist eine Zuschusshöhe bis zu 1,5 Mio. EUR pro Monat. Für verbundene Unternehmen können dies bis zu maximal 3 Mio. EUR pro Monat sein. Auch die Abschlagszahlung wurde erhöht und kann bis zu 100.000 EUR pro Monat betragen.
    • Die Berechnung der Zuschusshöhe ist abhängig von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum und staffelt sich entsprechend. Da zwischenzeitlich die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts angepasst wurden, hat sich der Beihilferahmen bei Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. EUR erhöht und somit vereinfacht sich die Berechnung des Zuschusses.
    • Sonderregel Soloselbständige („Neustarthilfe”): Soloselbständige können ihren Antrag – voraussichtlich ab kommender Woche – direkt stellen und eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 7.500 EUR erhalten. Soziale Leistungen werden nicht angerechnet. In der Pauschale ist ein fiktiver Unternehmerlohn mitgedacht, da häufig fixe Betriebskosten nicht angerechnet werden können. Eine gesonderte Regelung gilt für Beschäftigte der Darstellenden Künste sowie Maskenbildner, bei denen überwiegend kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen berufstypisch und für das Berufsbild prägend sind.
    • Des Weiteren wurden für folgende Branchen Sonderregeln erlassen, da sie besonders von der Krise betroffen sind:

– Die besondere Fixkostenregelung für die Reisebranche wird fortgesetzt (Erstattung von Provisionen, Ausfallkosten).
– Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden zusätzlich die Ausfall- und Vorbereitungskosten für März bis Dezember 2020 erstattet.- Für Einzelhändler werden die Abschreibungsmöglichkeiten auf das Umlaufvermögen erweitert (Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware, d.h. saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021) sowie- für die Unternehmen der pyrotechnischen Industrie (Anrechnung von Lager- und Transportkosten).

    • Die Antragstellung erfolgt wie bisher bei den Wirtschaftshilfen über die elektronische Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen müssen den Antrag über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer einreichen. Die Kosten dafür werden erstattet. Soloselbständige können ihren Antrag direkt stellen.
    • Parallel sind Beratungshotlines des Bundes geschaltet.
      Zentrale Hotline für:
      – Steuerberater/Buchprüfer/Wirtschaftsprüfer: 030-52 68 50 87
      – Soloselbständige (Direktantrag): 030-1200 21 034
      – allg. wirtschaftsbezogene Fragen: 030-12002 1031/1032
    • Nach Auszahlung der Abschläge wird die Bearbeitung und vollständige Auszahlung der Anträge in wenigen Wochen durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in einem sogenannten Fachverfahren möglich sein.

„Mit dem nun sehr raschen Start der Überbrückungshilfe III und deren Laufzeit bis Juni 2021 gibt es für die Unternehmen, die weiterhin stark von Schließungen betroffen sind, mehr Planungssicherheit und finanzielle Perspektiven“, hob Steinbach hervor.

Gegenüber dem Bund haben die Länder unterdessen weitere Nachbesserungen gefordert, so sollten beispielsweise öffentliche Unternehmen insbesondere von Kommunen in den Kreis der Antragsberechtigen aufgenommen werden.

Die derzeit laufenden Corona-Hilfeprogramme im Überblick:

Überbrückungshilfen (ÜBH):

    • 22 Mio. EUR wurden in der ÜBH I (Juni bis August 2020) ausgezahlt (1.933 Anträge – Programm ist abgeschlossen)
    • 20,4 Mio. EUR wurden in der ÜBH II (September bis Dezember 2020) ausgezahlt (ca. 2.000 Anträge – Antragsfrist läuft noch bis Ende März 2021)
    • ÜBH III startet jetzt (November 2020 – Juni 2021)
      ==>  Finanzierung der fortlaufenden betrieblichen Fixkosten

Außerordentliche Wirtschaftshilfen:

    • 70,5 Mio. EUR wurden in der Novemberhilfe ausgezahlt, beantragt 98 Mio. EUR (ca. 7.200 Anträge von 9.200 sind bearbeitet – Antragsfrist bis 30. April 2021)
    • 46,7 Mio. EUR wurden in der Dezemberhilfe ausgezahlt, beantragt 92,3 Mio. EUR (ca. 4.050 Anträge von rd. 8.000 sind bearbeitet – Antragsfrist bis 30. April 2021)

Erweiterte Novemberhilfe / Erweitere Dezemberhilfe für Anträge über 1 Mio. EUR Beihilfewert, Antragsstart voraussichtlich noch im Februar.

Red. / Presseinfo

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