Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die derzeitigen Verfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsgemäß sind. Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht: Die Regelsatzleistungen sind nicht Existenz sichernd.
Bis Ende des Jahres muss schwarz-gelb nun die Rechtslage ändern. Mit einem heute beschlossenen Antrag weisen die Bündnisgrünen im Bundestag den Weg, wie dieses Urteil umzusetzen ist.
“Die Zeit drängt, nicht nur weil das Bundesverfassungsgericht einen engen Zeitplan gesetzt hat, sondern weil alles getan werden muss, damit sich Armut nicht verfestigt,” sagt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. “Besonders in den ländlichen Regionen Brandenburgs gibt es noch immer viele Langzeitarbeitslose. So lange es keine Existenz sichernden Arbeitsplätze gibt, brauchen sie wenigstens Existenz sichernde Transferleistungen für sich und ihre Familien.”
Schwarz-gelb muss sofort Abhilfe schaffen und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie die Grünen und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche.
Gerechtigkeit hat für Bündnis 90/Die Grünen viele Dimensionen. Die tatsächliche Gewährleistung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit.
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die derzeitigen Verfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsgemäß sind. Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht: Die Regelsatzleistungen sind nicht Existenz sichernd.
Bis Ende des Jahres muss schwarz-gelb nun die Rechtslage ändern. Mit einem heute beschlossenen Antrag weisen die Bündnisgrünen im Bundestag den Weg, wie dieses Urteil umzusetzen ist.
“Die Zeit drängt, nicht nur weil das Bundesverfassungsgericht einen engen Zeitplan gesetzt hat, sondern weil alles getan werden muss, damit sich Armut nicht verfestigt,” sagt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. “Besonders in den ländlichen Regionen Brandenburgs gibt es noch immer viele Langzeitarbeitslose. So lange es keine Existenz sichernden Arbeitsplätze gibt, brauchen sie wenigstens Existenz sichernde Transferleistungen für sich und ihre Familien.”
Schwarz-gelb muss sofort Abhilfe schaffen und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie die Grünen und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche.
Gerechtigkeit hat für Bündnis 90/Die Grünen viele Dimensionen. Die tatsächliche Gewährleistung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit.
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die derzeitigen Verfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsgemäß sind. Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht: Die Regelsatzleistungen sind nicht Existenz sichernd.
Bis Ende des Jahres muss schwarz-gelb nun die Rechtslage ändern. Mit einem heute beschlossenen Antrag weisen die Bündnisgrünen im Bundestag den Weg, wie dieses Urteil umzusetzen ist.
“Die Zeit drängt, nicht nur weil das Bundesverfassungsgericht einen engen Zeitplan gesetzt hat, sondern weil alles getan werden muss, damit sich Armut nicht verfestigt,” sagt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. “Besonders in den ländlichen Regionen Brandenburgs gibt es noch immer viele Langzeitarbeitslose. So lange es keine Existenz sichernden Arbeitsplätze gibt, brauchen sie wenigstens Existenz sichernde Transferleistungen für sich und ihre Familien.”
Schwarz-gelb muss sofort Abhilfe schaffen und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie die Grünen und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche.
Gerechtigkeit hat für Bündnis 90/Die Grünen viele Dimensionen. Die tatsächliche Gewährleistung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit.
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die derzeitigen Verfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsgemäß sind. Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht: Die Regelsatzleistungen sind nicht Existenz sichernd.
Bis Ende des Jahres muss schwarz-gelb nun die Rechtslage ändern. Mit einem heute beschlossenen Antrag weisen die Bündnisgrünen im Bundestag den Weg, wie dieses Urteil umzusetzen ist.
“Die Zeit drängt, nicht nur weil das Bundesverfassungsgericht einen engen Zeitplan gesetzt hat, sondern weil alles getan werden muss, damit sich Armut nicht verfestigt,” sagt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. “Besonders in den ländlichen Regionen Brandenburgs gibt es noch immer viele Langzeitarbeitslose. So lange es keine Existenz sichernden Arbeitsplätze gibt, brauchen sie wenigstens Existenz sichernde Transferleistungen für sich und ihre Familien.”
Schwarz-gelb muss sofort Abhilfe schaffen und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie die Grünen und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche.
Gerechtigkeit hat für Bündnis 90/Die Grünen viele Dimensionen. Die tatsächliche Gewährleistung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit.
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB