Gute Nachrichten für alle Leistungsbezieher des Jobcenters! Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie entschieden, dass Kosten für notwendige digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erstattet werden können.
Computer, Laptops und Tablets werden bezahlt
Die Beschaffung von PC oder Tablets ist für bedürftige Kinder und Jugendliche möglich. Das Jobcenter kann die Kosten für digitale Endgeräte übernehmen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, wir suchen jetzt eine schnelle Lösung zur Auszahlung. Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten“, so Eike Belle, Geschäftsführerin des Jobcenters.
Formloser Antrag und Bescheinigung der Schule
Anspruch hat jede Familie, die derzeit Leistungen der Jobcenter bezieht. Der formlose Antrag ist beim Jobcenter Cottbus mit einer Kostenschätzung einzureichen. Notwendig ist eine Bescheinigung der jeweiligen Schule, dass keine Leihgeräte in der Schule vorhanden sind.
Eine erste Kontaktaufnahme mit der Christoph-Kolumbus-Grundschule in Cottbus hat gezeigt, dass das Verfahren so möglich ist.
Bei Fragen steht Ihnen die Hotline des JobCenter Cottbus zur Verfügung: 0355 619 3100 (gebührenpflichtig, nach Ortstarif).
Die JobCenterApp bzw. www.jobcenter-digital.de. sowie E-Mail-Adresse: Cottbus-Jobcenter@jobcenter-ge.de kann ebenfalls genutzt werden.