Die Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumMod./Inst.R) vom 4. Januar 2010 tritt in Kraft. Infrastrukturministerin Jutta Lieske dazu: „CO2 zu reduzieren ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Diskussionen auf dem Klimagipfel in Kopenhagen müssen wir alles tun, um an vielen Stellen einen Beitrag zu leisten. Auch im Wohnungsbau gibt es Potenzial zur nachhaltigen Energieeinsparung. Deshalb wollen wir auch private Wohnungseigentümer unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig Geld zu sparen. Dabei setzen wir die konsequente Orientierung auf die Innenstädte fort.”
Die Richtlinie wird im Amtsblatt Nr. 2 am 20.01.2010 veröffentlicht. Anträge können ab sofort bei InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Die erfolgreiche Förderung von Wohneigentum im Land Brandenburg wird auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Als zweite Säule wird neben der bereits möglichen Unterstützung zur Bildung von Wohneigentum künftig auch die Bestandsentwicklung von bereits vorhandenem Wohneigentum in den Innenstädten gefördert. Hier soll die Modernisierung und Instandsetzung in Verbindung mit der gleichzeitigen nachhaltigen energetischen Sanierung von vorhandenem Wohneigentum Akzente für den Klimaschutz setzen. Es werden selbst genutzte Wohngebäude, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden und die sich innerhalb der förderfähigen Gebietskulissen befinden, gefördert.
Wenn mindestens 500 Euro je qm Wohnfläche investiert und das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht wird, können die Grundförderung in Höhe von 18.000 Euro und Zuschläge in Abhängigkeit von den baulichen und familiären Voraussetzungen als Zuschüsse gewährt werden. Zusätzlich können Antragsteller bis zu 5.000 Euro erhalten, wenn sie freiwillig die gesetzlich vorgeschriebenen Standards nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) durch den Einsatz regenerativer Rohstoffe wie beispielsweise Erdwärme, Solar oder Biomasse für die Wärmeerzeugung, überschreiten. Denkmale können mit 5.000 Euro zusätzlich gefördert werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumMod./Inst.R) vom 4. Januar 2010 tritt in Kraft. Infrastrukturministerin Jutta Lieske dazu: „CO2 zu reduzieren ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Diskussionen auf dem Klimagipfel in Kopenhagen müssen wir alles tun, um an vielen Stellen einen Beitrag zu leisten. Auch im Wohnungsbau gibt es Potenzial zur nachhaltigen Energieeinsparung. Deshalb wollen wir auch private Wohnungseigentümer unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig Geld zu sparen. Dabei setzen wir die konsequente Orientierung auf die Innenstädte fort.”
Die Richtlinie wird im Amtsblatt Nr. 2 am 20.01.2010 veröffentlicht. Anträge können ab sofort bei InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Die erfolgreiche Förderung von Wohneigentum im Land Brandenburg wird auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Als zweite Säule wird neben der bereits möglichen Unterstützung zur Bildung von Wohneigentum künftig auch die Bestandsentwicklung von bereits vorhandenem Wohneigentum in den Innenstädten gefördert. Hier soll die Modernisierung und Instandsetzung in Verbindung mit der gleichzeitigen nachhaltigen energetischen Sanierung von vorhandenem Wohneigentum Akzente für den Klimaschutz setzen. Es werden selbst genutzte Wohngebäude, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden und die sich innerhalb der förderfähigen Gebietskulissen befinden, gefördert.
Wenn mindestens 500 Euro je qm Wohnfläche investiert und das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht wird, können die Grundförderung in Höhe von 18.000 Euro und Zuschläge in Abhängigkeit von den baulichen und familiären Voraussetzungen als Zuschüsse gewährt werden. Zusätzlich können Antragsteller bis zu 5.000 Euro erhalten, wenn sie freiwillig die gesetzlich vorgeschriebenen Standards nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) durch den Einsatz regenerativer Rohstoffe wie beispielsweise Erdwärme, Solar oder Biomasse für die Wärmeerzeugung, überschreiten. Denkmale können mit 5.000 Euro zusätzlich gefördert werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumMod./Inst.R) vom 4. Januar 2010 tritt in Kraft. Infrastrukturministerin Jutta Lieske dazu: „CO2 zu reduzieren ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Diskussionen auf dem Klimagipfel in Kopenhagen müssen wir alles tun, um an vielen Stellen einen Beitrag zu leisten. Auch im Wohnungsbau gibt es Potenzial zur nachhaltigen Energieeinsparung. Deshalb wollen wir auch private Wohnungseigentümer unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig Geld zu sparen. Dabei setzen wir die konsequente Orientierung auf die Innenstädte fort.”
Die Richtlinie wird im Amtsblatt Nr. 2 am 20.01.2010 veröffentlicht. Anträge können ab sofort bei InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Die erfolgreiche Förderung von Wohneigentum im Land Brandenburg wird auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Als zweite Säule wird neben der bereits möglichen Unterstützung zur Bildung von Wohneigentum künftig auch die Bestandsentwicklung von bereits vorhandenem Wohneigentum in den Innenstädten gefördert. Hier soll die Modernisierung und Instandsetzung in Verbindung mit der gleichzeitigen nachhaltigen energetischen Sanierung von vorhandenem Wohneigentum Akzente für den Klimaschutz setzen. Es werden selbst genutzte Wohngebäude, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden und die sich innerhalb der förderfähigen Gebietskulissen befinden, gefördert.
Wenn mindestens 500 Euro je qm Wohnfläche investiert und das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht wird, können die Grundförderung in Höhe von 18.000 Euro und Zuschläge in Abhängigkeit von den baulichen und familiären Voraussetzungen als Zuschüsse gewährt werden. Zusätzlich können Antragsteller bis zu 5.000 Euro erhalten, wenn sie freiwillig die gesetzlich vorgeschriebenen Standards nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) durch den Einsatz regenerativer Rohstoffe wie beispielsweise Erdwärme, Solar oder Biomasse für die Wärmeerzeugung, überschreiten. Denkmale können mit 5.000 Euro zusätzlich gefördert werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumMod./Inst.R) vom 4. Januar 2010 tritt in Kraft. Infrastrukturministerin Jutta Lieske dazu: „CO2 zu reduzieren ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Diskussionen auf dem Klimagipfel in Kopenhagen müssen wir alles tun, um an vielen Stellen einen Beitrag zu leisten. Auch im Wohnungsbau gibt es Potenzial zur nachhaltigen Energieeinsparung. Deshalb wollen wir auch private Wohnungseigentümer unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig Geld zu sparen. Dabei setzen wir die konsequente Orientierung auf die Innenstädte fort.”
Die Richtlinie wird im Amtsblatt Nr. 2 am 20.01.2010 veröffentlicht. Anträge können ab sofort bei InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Die erfolgreiche Förderung von Wohneigentum im Land Brandenburg wird auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Als zweite Säule wird neben der bereits möglichen Unterstützung zur Bildung von Wohneigentum künftig auch die Bestandsentwicklung von bereits vorhandenem Wohneigentum in den Innenstädten gefördert. Hier soll die Modernisierung und Instandsetzung in Verbindung mit der gleichzeitigen nachhaltigen energetischen Sanierung von vorhandenem Wohneigentum Akzente für den Klimaschutz setzen. Es werden selbst genutzte Wohngebäude, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden und die sich innerhalb der förderfähigen Gebietskulissen befinden, gefördert.
Wenn mindestens 500 Euro je qm Wohnfläche investiert und das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht wird, können die Grundförderung in Höhe von 18.000 Euro und Zuschläge in Abhängigkeit von den baulichen und familiären Voraussetzungen als Zuschüsse gewährt werden. Zusätzlich können Antragsteller bis zu 5.000 Euro erhalten, wenn sie freiwillig die gesetzlich vorgeschriebenen Standards nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) durch den Einsatz regenerativer Rohstoffe wie beispielsweise Erdwärme, Solar oder Biomasse für die Wärmeerzeugung, überschreiten. Denkmale können mit 5.000 Euro zusätzlich gefördert werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft