“11.01.20” oder “11.01.2020” – Wo ist da der Unterschied? Bereits jetzt weist die Verbraucherzentrale auf eine mögliche Betrugsmasche im Jahr 2020 hin. Auch die bittet daher beim Unterschreiben von Dokumenten oder Verträgen unbedingt die Jahreszahl 2020 komplett auszuschreiben. Warum? Es könnte sonst zu Betrugsversuchen bei Verträgen und sonstigen Vorgängen, bei denen eine Datumsangabe neben der Unterschrift abgefragt wird kommen und so möglicherweise hohe Geldschäden aufgrund der Jahreszahländerung kommen.So kann versucht werden zusätzliche Einnahmen zu generieren. Der Nachweis einer Fälschung bei Originalunterschrift ist dann schwer nachzuweisen.
Das Datum 11.01.20 kann also schnell zum „11.01.2019“ oder „11.01.2021“ werden, was Auswirkungen auf Verträge und damit verbundenen Grundgebühren oder Laufzeitzahlungen, aber auch Garantien haben kann. So könnte ein Vertrag plötzlich am 11.01.2017 abgeschlossen sein und Zahlungen fällig werden, denn es steht ja so im Vertrag. Die Beweislast liegt beim Geschädigten und ohne zweites Exemplar ist es schwierig, den Betrug zu beweisen. Verbraucherzentralen empfehlen Kopien von Verträgen zu fordern und diese aufzubewahren.
Laut Verbraucherzentralen sind bisher noch keine Betrugsversuche bekannt geworden, um die Zahl möglichst auf 0 zu halten, wurden nun die Warnungen herausgegeben. Sicher sein kann man, indem man die Jahreszahl einfach ausschreibt, 2020.
Foto: Polizei Brandenburg