Bei der Brandenburger Landtagswahl am 1. September 2019 gehen insgesamt elf Parteien und politische Vereinigungen gehen mit ihren Landeslisten ins Rennen um Wählerstimmen. Der Landeswahlausschuss hat elf von 13 eingereichten Landeslisten zugelassen. Die Listen von „DIE PARTEI“ und der „Lausitzer Allianz“ wurden abgelehnt. Demnach lagen in beiden Fällen mehrere Formfehler vor. Zugelassen sind: SPD, CDU, Linke, AfD, Grüne, FDP, Freie Wähler, Piraten, ÖDP, Tierschutzpartei und die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei).
Die Piraten, ÖDP, Tierschutzpartei und V-Partei hatten zuvor Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, um die Zulassung zu erhalten. Die weiteren zugelassenen Parteien sind bereits im Parlament vertreten und brauchen daher keine Unterschriften. Anders als in Sachsen gab es hierzulande keine Mängel bei der AfD. Im Nachbarbundesland wurde die Landesliste der AfD vom Landeswahlausschuss auf 18 von insgesamt 61 Listenplätze gekürzt, weil es zu Formfehlern im Zuge der zwei Nominierungsveranstaltungen gekommen sein soll. Die AfD geht gegen die Entscheidung vor, in der nächsten Woche soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Im OSL-Wahlkreis 38 wurde ein AfD-Direktkandidat ebenfalls wegen eines Formfehlers vom Kreiswahlausschuss nicht zugelassen (zur OSL-Meldung). Demnach hatten entsprechende Unterschriften gefehlt. Laut Medienberichten sollen parteiinterne Querelen der Hintergrund dafür sein. Die Partei hat drei Tage Zeit, um Beschwerde einzulegen.
red