Die brandenburgische Polizei hat in diesem Jahr erneut eine Vielzahl von Medien als jugendgefährdend zur Indizierung angezeigt. Bis Mitte Dezember legte das Landeskriminalamt (LKA) 60 Tonträger bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vor, teilte das Innenministerium in Potsdam mit. Von insgesamt 60 Indizierungsverfahren betrafen im Jahr 2018 allein 58 rechtsextremistische und zwei Verfahren linksextremistische Musik. 16 rechtsextremistische Tonträger, davon keine von brandenburgischen Bands, wurden im Laufe des vergangenen Jahres bereits indiziert. 42 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Brandenburgs Polizei ist im zurückliegenden Jahr erneut aktiv und konsequent gegen den Missbrauch von Musik durch Extremisten vorgegangen. Dabei hat sie im Kampf gegen Hassmusik wieder qualitativ hochwertige Arbeit abgeliefert und damit erneut ein deutliches Signal an all diejenigen gesendet, die seit Jahren versuchen, vor allem Jugendliche über die Musik mit skrupelloser Hetze und Gewaltverherrlichung zu ködern. Nur mit Aufklärung und konsequentem Eingreifen des Rechtsstaates gelingt es uns, junge Menschen vor diesem Lockmittel zu schützen.“
Seit 2004 fast 900 Indizierungsanregungen
Seit dem Jahr 2004 wurden durch das LKA insgesamt 896 Tonträger (796 rechtsextremistisch orientierte, 54 gewaltverherrlichende und 46 linksextremistisch orientierte Medien) bei der BPjM zur Indizierung angeregt. Damit ist das LKA die bundesweit aktivste Polizeidienststelle.
Weiterhin regte das LKA ein YouTube-Video mit dem Titel „Babelsberg Jagen“ zur Indizierung an. In diesem wird offen zur Gewalt gegenüber Anhängern des Fußballclubs „FC Babelsberg 03“ aufgerufen. Eine Entscheidung steht noch aus.
Durchschnittlich werden mehr als 90 Prozent aller durch das LKA Brandenburg angeregten Indizierungen im Prüfverfahren der BPjM als jugendgefährdend eingestuft und in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Das spricht für die seit Jahren kontinuierlich hohe Qualität der Anträge.
Von den 16 im vergangenen Jahr auf Anregung aus Brandenburg von der BPjM indizierten Tonträgern wurden fünf in den Listenteil A und 11 in den Teil B aufgenommen. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.
Bearbeitungsstand der Indizierungsanregungen für das Jahr 2017
Im Jahr 2017 wurden durch das LKA insgesamt 62 Tonträger (davon 61 rechtsex-tremistisch orientiert und eine linksextremistisch orientiert) bei der BPjM zur Indizierung angeregt. Mit Stand Dezember vergangenen Jahres wurden bereits 43 rechtsextremistische Tonträger indiziert (davon 21 Liste A und 22 Liste B) und ein rechtsextremistischer Tonträger nicht indiziert. 18 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.