Die Antragsfrist auf finanzielle Unterstützung für Geschädigte durch Doping im DDR-Sport wird um ein Jahr bis Ende Dezember 2019 verlängert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.
Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock sagt dazu: „Die Bundesregierung bewegt sich bei der Entschädigung der DDR-Dopingopfer leider nur in Mini-Schritten. Es ist ein Teilerfolg für die Betroffenen, dass auf Druck der Doping-Opfer-Hilfe und der grünen Bundestagsfraktion das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz nun erstmal bis Ende 2019 verlängert werden soll. Gleichzeitig ist nur schwer verständlich, wieso sie das Gesetz nur bis 2019 entfristen will und nicht darüber hinaus. In einem Jahr werden wir die gleiche Debatte wieder führen müssen.“
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden etwa 10.000 minderjährige Hochleistungs- und Nachwuchssportlerinnen und -sportler im staatlichen Auftrag gedopt. Dies geschah meist ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED), die DDR-Wissenschaft und kriminelle Sportfunktionärinnen und -funktionäre waren nachweislich dafür verantwortlich, während das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) das System absicherte und verschleierte.
Die physischen, psychischen und sozialen Schäden der Opfer des DDR-Staatsdopings sind schwerwiegend. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern häufig auch ihre Kinder. Aufgrund des ersten Gesetzes zur Hilfe für Doping-Opfer hatten 2002 194 von 308 Antragstellern je 10.500 Euro erhalten. Das zweite Gesetz sollte ursprünglich Mitte 2017 auslaufen; die Regierung erwartete tausend Antragsteller und hat deshalb 10,5 Millionen Euro bereitgestellt. Bislang sind knapp 600 Anträge positiv beschieden; rund 170 Anträge sind noch in Bearbeitung. Seit Oktober 2017 beantragen laut Bundesregierung konstant zwanzig bis dreißig Doping-Opfer pro Monat Unterstützung. Da die Zahlen vor Fristablauf erfahrungsgemäß stiegen, sei mit der erwarteten Zahl von tausend Antragstellern zum Jahresende zu rechnen. Die Antragsfrist des zweiten Doping-Opfer-Hilfegesetzes wird zum zweiten Mal verlängert.
„Immerhin erkennt die Bundesregierung mittlerweile, dass es bei den Dopingopfern der zweiten Generation noch Forschungsbedarf gibt, auch eine Erweiterung des Dopingopfer-Hilfegesetzes auf alle Betroffenen der zweiten Generation schließt sie nicht mehr kategorisch aus. Dass es hier Handlungsbedarf gibt, versuchen wir der Regierung schon seit letzter Wahlperiode zu erklären. Es müssen nun schleunigst mit Bundesmitteln geförderte Studien auf den Weg gebracht werden, die den Zusammenhang zwischen Doping der Mutter vor der Schwangerschaft und Schäden bei den Kindern untersuchen. Die Zeit drängt hier enorm, da viele Betroffene schwer erkrankt sind,“ so Baerbock weiter.
Kinder- und Jugendsportschulen der DDR befanden sich unter anderem in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Luckenwalde. Die Brandenburger Aufarbeitungsbeauftragte, Maria Nooke, sieht das Thema der Doping-Opfer im Sport in Brandenburg noch längst nicht abgeschlossen.
pm/red