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NIEDERLAUSITZ aktuell

Aufenthaltserlaubnis für 20 ausreisepflichtige Ausländer nach Härtefallverfahren

13:26 Uhr | 22. Januar 2008
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Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
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Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
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