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NIEDERLAUSITZ aktuell

Aufenthaltserlaubnis für 20 ausreisepflichtige Ausländer nach Härtefallverfahren

13:26 Uhr | 22. Januar 2008
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Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt 20 Ausländer erhielten dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten damit im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis.
75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge des Härtefallverfahrens erhielten, sichern mittlerweile ihren Lebensunterhalt vollständig oder zumindest teilweise selbst. „Damit hat sich die Praxis bewährt, mit der Aufenthaltserlaubnis auch Auflagen beispielsweise für eine Arbeitsaufnahme oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse anzuregen”, sagte Schönbohm. Der hohe Prozentsatz zeige auch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annimmt.
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im Jahr 2007 insgesamt 23 Anträge für 46 Personen in die Kommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle der Härtefallkommission hervorgeht. In elf Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. In einem Fall lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.
Die Arbeit der Härtefallkommission wurde im vergangenen Jahr auch durch die Bleiberechtsrechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006 sowie die Ende August 2007 in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung wesentlich beeinflusst. Mit der Aussicht auf ein Bleiberecht verringerte sich die Zahl der in die Härtefallkommission eingebrachten Fälle. Da der Härtefallantrag das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Erreichung eines Aufenthaltstitels ist, kommt die Behandlung eines Einzelfalls in der Härtefallkommission erst dann in Betracht, wenn über einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung abschließend entschieden worden ist. Schönbohm sagte: „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu.
Schönbohm dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission zugleich für ihre Arbeit. „Sie treffen ihre nicht immer einfache Entscheidung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für den weiteren Verbleib eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland sprechen, nach einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess und sehr verantwortungsvoll.”
Quelle: Ministerium des Innern

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Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...

Kurzurlaub in Norddeutschland: 5 Reiseziele für nächsten Wochenendtrip

Kurzurlaub in Norddeutschland: 5 Reiseziele für nächsten Wochenendtrip

24. Juni 2025

Ist es wieder Zeit, das Wochenende zu verlängern und neue Energie zu tanken? Wer seine Auszeit über Balkonien und den...

Die richtigen Farben für personalisierte Sneakers, für den eigenen Stil

Die richtigen Farben für personalisierte Sneakers, für den eigenen Stil

24. Juni 2025

Die Wahl der richtigen Farben spielt eine zentrale Rolle bei der Personalisierung von Sneakers. Farben sind nicht nur ein ästhetisches...

Warnung vor schweren Gewittern in Südbrandenburg am Abend

Aktuelle Sturmwarnung für Südbrandenburg. Bis 100 km/h möglich

23. Juni 2025

Nach Sonntag mit hochsommerlichen Temperaturen und örtlichen Unwettern mit Gewittern, dominieren nun deutliche Abkühlung und Sturmwarnungen. Für heute (23. Juni, 17–21 Uhr)...

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Newsticker

Offiziell: Verteidiger Niko Bretschneider verlässt FC Energie Cottbus

20:10 Uhr | 26. Juni 2025 | 404 Leser

“Das junge Füchslein” feiert Premiere im Staatstheater Cottbus

18:43 Uhr | 26. Juni 2025 | 36 Leser

Wasserentnahme in Cottbus ab morgen ganztägig verboten

18:28 Uhr | 26. Juni 2025 | 171 Leser

ISAHR in der Sprem: Neuer Standort für Kauf-, Bau- und Verkaufsfragen

18:24 Uhr | 26. Juni 2025 | 155 Leser

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

18:12 Uhr | 26. Juni 2025 | 289.2k Leser

Kampfmittelsondierung: Teilsperrung der Cottbuser Wilhelm-Külz-Straße

18:07 Uhr | 26. Juni 2025 | 91 Leser

Meistgelesen

Aktuelle Sturmwarnung für Südbrandenburg. Bis 100 km/h möglich

23.Juni 2025 | 10k Leser

Senftenberg lädt erstmalig zur dreitägigen Rummelmeile

25.Juni 2025 | 5k Leser

L51 gesperrt: 60-Jähriger stirbt bei Unfall zwischen Guhrow und Werben

22.Juni 2025 | 4.9k Leser

Pokaltermin steht: Energie Cottbus empfängt Hannover 96 am Samstag

25.Juni 2025 | 4.1k Leser

Blütenträume & Lichterglanz: Ausblick auf Rosengartenfesttage in Forst

20.Juni 2025 | 3.9k Leser

Vandalismus in Cottbus: Außenspiegel an Autos abgetreten

22.Juni 2025 | 3.1k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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