Das Land Brandenburg hat für das Jahr 2017 den Vorsitz im IT-Planungsrat inne. Vorsitzende ist während dieser Zeit die brandenburgische Innenstaatssekretärin Katrin Lange. Sie übernahm den Vorsitz turnusgemäß von Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.
Der IT-Planungsrat ist das zentrale Steuerungsgremium für die Informationstechnik von Bund und Ländern. Sein Aufgabenspektrum ist vielschichtig und umfasst die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik. Er beschließt über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards und steuert E-Government-Projekte. Darüber hinaus plant und entwickelt er das Verbindungsnetz der öffentlichen Verwaltung.
Lange: „Die Länder und der Bund haben sich schon vor langer Zeit auf den Weg gemacht, die Digitalisierung des Gemeinwesens mit seinen vielen Chancen für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft nutzbar zu machen. Auch in Brandenburg befindet sich die öffentliche Verwaltung spürbar inmitten eines Veränderungsprozesses. So wird derzeit ein neues E-Government-Gesetz vorbereitet.
Umso wichtiger ist es, dass die Länder und der Bund diesen Veränderungsprozess in den grundlegenden Fragen der Digitalisierung und der Informationstechnik gemeinschaftlich begleiten und für die kommunale Ebene vorteilhaft und verträglich gestalten.
Ich freue mich sehr, in diesem Jahr als Vorsitzende des IT-Planungsrates den digitalen Wandel aktiv zu begleiten – für eine starke öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen; im Dienste einer Verwaltung von Menschen für Menschen.“
Hintergrund:
Die Föderalismuskommission II hat im Jahr 2009 mit Artikel 91c Grundgesetz die Grundlage für eine verbindliche IT-Koordinierung von Bund und Ländern geschaffen. Durch diese Grundgesetzänderung hielt die Informationstechnik erstmals Einzug in die Deutsche Verfassung.
Der “Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung des Art. 91c Grundgesetz” (IT-Staatsvertrag) bildet den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat und definiert das Aufgabenspektrum des Gremiums. Der Staatsvertrag trat am 1. April 2010 in Kraft. Der IT-Planungsrat wurde als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik etabliert.
Dem IT-Planungsrat gehören als Mitglieder die für Informationstechnik zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Länder (in der Regel Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) und der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik an. Neben diesen Mitgliedern können an den Sitzungen auch die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Beauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit beratend teilnehmen.
pm/red
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