In den Landkreisen Dahme-Spreewald, Havelland, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße und Uckermark sowie in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel wurden insgesamt 34 Wasserschutzgebiete durch eine von Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger unterzeichnete Rechtsverordnung aufgehoben. Die Verordnung wurde heute (siehe Link unten) veröffentlicht und tritt nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt ab morgen in Kraft.
Das Brandenburger Umweltministerium überprüft sukzessive die Erforderlichkeit von Wasserschutzgebieten, die nach DDR-Recht festgesetzt worden sind und aufgrund der Überleitungsregelung des § 15 Absatz 3 Brandenburgischen Wassergesetzes fortbestehen.
Die zu den aufgehobenen Wasserschutzgebieten gehörenden Wasserwerke beziehungsweise Fassungsanlagen wurden allesamt bereits stillgelegt oder dienen nicht mehr der öffentlichen Versorgung. Sie sind auch zukünftig nicht zur öffentlichen Wasserversorgung vorgesehen. Gründe hierfür sind Verschleiß der Anlagen, Unwirtschaftlichkeit und Grenzwertüberschreitungen.
Die öffentliche Versorgung der betroffenen Gebiete ist in allen Fällen durch andere Wasserwerke in ausreichender Menge und beanstandungsfreier Qualität gesichert.
Das Fortbestehen dieser Wasserschutzgebiete zum Wohl der Allgemeinheit ist nicht mehr erforderlich. Mit ihrer Aufhebung fallen auch die ausgesprochenen Verbote und Nutzungseinschränkungen weg. Hiermit werden die betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümer deutlich entlastet.
Die Gemeinden erlangen Planungssicherheit für eine zukünftige Nutzung der nun von Verboten und Einschränkungen befreiten Flächen.
Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Mit der jüngsten Aufhebungsverordnung sind nunmehr 757 Wasserschutzgebiete durch insgesamt 61 Rechtsverordnungen landesweit aufgehoben worden.
Die Sechste Verordnung über die Aufhebung von Wasserschutzgebieten ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II veröffentlicht und im Internet unter http://www.landesrecht.brandenburg.de zu finden.
Foto: Sandra Mattner
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg