Danny Eichelbaum: Die elektronische Fußfessel bringt einen Mehrwert an Sicherheit
Im Vorfeld der Justizministerkonferenz, die in der kommenden Woche in Nauen stattfindet, forderte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, die Unterstützung Brandenburgs für den Vorschlag von Bayern und Hessen, den Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf extremistische Gefährder auszuweiten.
“Anstatt über die Abschaffung von wirksamen strafrechtlichen Sanktionen, wie die Ersatzfreiheitsstrafe, zu diskutieren, sollte sich Brandenburgs Justizminister, Stefan Ludwig, als Vorsitzender der Justizministerkonferenz für eine bessere Extremismus- und Terrorismusbekämpfung einsetzen. Wenn Gerichte beispielsweise ein Annäherungsverbot für Flüchtlingsunterkünfte aussprechen, könnte diese Weisung mit einer Fußfessel überwacht werden. Gleiches gilt für islamistische Gefährder.“
Eichelbaum verwies darauf, dass sich in Brandenburg nach offiziellen Angaben bereits 70 Islamisten dem sogenannten IS angeschlossen hätten. Der Brandenburger Verfassungsschutz habe bereits Anfang des Jahres davor gewarnt, dass Polizei und Verfassungsschutz die Überwachung dieser Personen kaum bewältigen könnten, so der CDU-Abgeordnete. „Die elektronische Fußfessel bringt einen Mehrwert an Sicherheit und entlastet die Polizei von Überwachungsaufgaben. Es lassen sich Zonen definieren, die Träger der Fessel entweder nicht verlassen oder nicht betreten dürfen. In Deutschland wird die elektronische Fußfessel bereits bei Sexual- und Gewaltstraftäter eingesetzt.“
Bereits im März hatten sich Bund und Länder beim Justizgipfel darauf geeinigt, durch konsequente Strafverfolgung einen Beitrag zur Bekämpfung von Hass, Gewalt und jeder Form von Extremismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Terrorismus zu leisten. „Dieses Ziel muss auch von Brandenburg durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Dazu gehört auch, durch einen Personalaufwuchs in den ordentlichen Gerichten, die Verfahrensdauer bei Strafverfahren gegen extremistische Täter erheblich zu verkürzen. Die Strafe muss der Tat unmittelbar auf dem Fuße folgen.“
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg