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NIEDERLAUSITZ aktuell

Keine Hinweise auf weitere Infektionen mit Geflügelpest

17:00 Uhr | 10. Januar 2008
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Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
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Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
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Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
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Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
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Photo: &copy: Matthias Geigk

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Berlin und das umliegende Brandenburg gehören zu den wichtigsten Wirtschaftsregionen Deutschlands. Aus diesem Grund werden in dieser Region oft entsprechend...

Mehrere Kellereinbrüche und Diebstähle in Cottbus

In kurzer Zeit: 14 Fahrer unter Drogen auf A15 bei Vetschau gestoppt

18. Juni 2025

Bei einem groß angelegten Aktionstag auf der A15 bei Eichow und Vetschau hat die Polizei gestern 14 Fahrer unter Drogeneinfluss...

Meilenstein für internationale Luftfahrtforschung in Cottbus erreicht

Meilenstein für internationale Luftfahrtforschung in Cottbus erreicht

17. Juni 2025

Ein wichtiger Meilenstein für die internationale Luftfahrtforschung in Cottbus ist erreicht. Die CHESCO GmbH erfüllt ab sofort offiziell die internationalen...

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Newsticker

Filme unter freiem Himmel: Vorfreude auf Schmellwitzer Kinonächte 2025

13:28 Uhr | 19. Juni 2025 | 44 Leser

Schlag gegen Drogennetz in Südbrandenburg. Vier Festnahmen bei Razzia

13:12 Uhr | 19. Juni 2025 | 663 Leser

Wasserentnahme aus Cottbuser Spree & Seen wird eingeschränkt

12:35 Uhr | 19. Juni 2025 | 48 Leser

Aufbau für Cottbuser Stadtfest läuft: Letzte Infos & Neuheiten

12:05 Uhr | 19. Juni 2025 | 142 Leser

Fahrplanänderungen bei Cottbusverkehr zum Stadtfest-Wochenende

11:12 Uhr | 19. Juni 2025 | 111 Leser

Partyhochburg Cottbus: Bühnen & Clubs sorgen für volles Wochenende

10:22 Uhr | 19. Juni 2025 | 215 Leser

Meistgelesen

Fahrplanwechsel trifft auch Südbrandenburg. VBB kündigt Änderungen an

13.Juni 2025 | 7.3k Leser

Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus

17.Juni 2025 | 6.2k Leser

Cottbus veröffentlicht neuen Bericht zur Verkehrsinfrastruktur

16.Juni 2025 | 2.7k Leser

Elbe-Elster Klinikum warnt vor Rückschritt bei Krankenhausplanung

12.Juni 2025 | 2.7k Leser

Neues Interims-Führungsduo für Notaufnahme in Cottbus

11.Juni 2025 | 7.9k Leser

Kreistag bestätigt Kurs zum Zentralkrankenhaus in Elbe-Elster

16.Juni 2025 | 2.2k Leser

VideoNews

Cottbus | Vorfreude auf eG Wohnen Charity-Lauf am 5. Juli durch Spreeauen- und Tierpark
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Am 5. Juli heißt es im Cottbuser Spreeauenpark wieder: Laufschuhe an und Gutes tun! Der eG Wohnen Charity-Lauf geht in seine 14. Runde. Von 10 bis 12 Uhr drehen hunderte ...Läuferinnen und Läufer ihre Runden durch den Park und den Tierpark. Ziel ist es, möglichst viele Kilometer zu laufen, denn für jede Runde fließt ein Euro zusätzlich in die Spendenkasse. In diesem Jahr geht es für den Bau einer Voliere für Schwarzstörche in die Laufschuhe. Wer dabei sein will, kann sich vor Ort oder zuvor online unter http://www.eg-wohnen.de anmelden.

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Cottbus | 5. Ostsee-Sportspiele mit tausenden Teilnehmern
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Ein Wochenende voller Sport, Emotionen und unvergesslicher Momente! Vom 13. bis 15. Juni 2025 wurde die Sportanlage in Cottbus-Willmersdorf zur Bühne für über 3.500 Sportlerinnen und mehr als 10.000 Besucherinnen ...der 5. Ostsee-Sportspiele.

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Cottbus | Baumkuchenmanufaktur Groch & Erben mit Blick auf Neuheiten, Werksverkauf und Inhaltsstoffe
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