Mütter mit geringem Einkommen können bei den Gesundheitskosten sparen
Für einkommensschwache Mütter/Väter, die eine Mutter/Vater & Kind-Kur beantragen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlich festgelegten Eigenanteils. Die einheitliche gesetzliche Zuzahlung zu einer Mutter/Vater & Kind-Kur-Maßnahme beträgt 10,00€/Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei.
Die Selbstbeteiligung für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. bei chronisch Kranken auf ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens begrenzt.
So wäre es zum Beispiel einem Hartz IV-Bezieher möglich, am Jahresanfang eine Selbstbeteiligung in Höhe von zwei Prozent zu entrichten und somit von allen weiteren Zuzahlungen für Gesundheitskosten befreit zu sein. (SGB V Sozialgesetzbuch, § 62 Belastungsgrenze)
Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. empfiehlt, bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen.
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Infos und Antragsformulare zur Mutter/Vater & Kind-Kur zum Download: www.mutter-kind-hilfswerk.de
Quelle: Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.




