Verbraucherzentrale mahnt Händler erfolgreich ab
Häufig verlangen Küchenhändler laut ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Kunden Vorkasse bei Lieferung bzw. Abholung, so auch das Unternehmen Dassbach-Küchen. Bevor die Küche jedoch nicht korrekt eingebaut ist oder bei Selbstabholung mängelfrei übergeben wird, brauchen Kunden den Kaufpreis nicht zu bezahlen. Daher hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) das Unternehmen erfolgreich abgemahnt. Es verpflichtete sich dazu, sich nicht mehr auf die unzulässige Regelung zu berufen.
Der Monteur stand wie vereinbart vor der Wohnungstür und baute einer Brandenburgerin die bestellte Küche ein. Danach verlangte er den vollen Kaufpreis, obwohl bereits diverse Mängel sichtbar waren. „So oder ähnlich geht es vielen Kunden, die zumeist schon beim Kauf eine satte Anzahlung und den Restbetrag bei Lieferung oder Abholung zahlen sollen“, weiß Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Das jedoch ist nicht zulässig, da der volle Kaufpreis nur bei einwandfreier Vertragserfüllung zu zahlen ist. Andernfalls würde der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht verlieren und könnte auf einem mangelhaften Produkt sitzen bleiben, wenn sich der Händler mit der Mängelbeseitigung Zeit lässt oder diese sogar zurückweist“, erklärt die Verbraucherschützerin.
Die Firma Dassbach-Küchen hat sich nach erfolgreicher Intervention der VZB nun verpflichtet, sich auch in bereits geschlossenen Verträgen auf die unwirksame Regelung nicht mehr zu berufen. Für Küchenkunden bedeutet das, dass sie den zumeist happigen Kaufpreis erst dann begleichen müssen, wenn der Küchentraum ohne Mängel verwirklicht ist.
Kunden, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und nun Rat suchen, können folgende Angebote der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.