Am 16. Juni setzt der Agrarrat seine Verhandlungen zur Revision der EU-Ökoverordnung fort. Die Ökoverbände Brandenburgs fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ein klares NEIN zu den Vorschlägen der lettischen Ratspräsidentschaft. „Schmidt muss den Kompromissvorschlag der lettischen Ratspräsidentschaft in aller Deutlichkeit ablehnen. Die Einführung biospezifischer Grenzwerte muss verhindert
werden. Dies haben auch Bundestag, Bundesrat und die Agrarministerkonferenz gefordert „, sagte Sascha Philipp, Sprecher des Agrarpolitischen Arbeitskreises Ökologischer Landbau Brandenburg.
Der vorgeschlagene Kompromiss der lettischen Ratspräsidentschaft sieht weiterhin Regelungen für die neue EU Verordnung zum Ökolandbau vor, die einer Weiterentwicklung des Ökolandbaus schaden und den Interessen der Verbraucher entgegenstehen.
Insbesondere werden von Fachleuten der Branche sowie auch von weiten Teilen der Politik die Einführung von speziellen Rückstandsgrenzwerten für Ökolebensmittel, die Abschaffung der jährlichen Kontrolle in Bio-
Betrieben und die sogenannten Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten abgelehnt.
Zum Hintergrund:
Die Einführung von spezifischen Grenzwerten im Biobereich bei Kontaminationen wie Pestizide, würde in einem EU-Binnenmarkt zu Wettbewerbsverzerrungen führen, zahlreiche Umsetzungsprobleme in der Zertifizierung verursachen und das Verursacherprinzip auf den Kopf stellen. Das heißt, diejenigen die auf chemisch-synthetische Pestizide verzichten, werden bestraft. Die besondere Qualität von Öko-Produkten besteht nicht in der Einhaltung spezieller Grenzwerte, sondern bezieht sich auf den gesamten Produktionsprozess im Ökolandbau, bei dem besondere Rücksicht auf Belange des Natur- und Umweltschutzes
sowie der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschutzes genommen wird. Völlig unverständlich ist auch die ungenügende Verankerung der Kontrollregeln in die Öko-Verordnung. Nach jetzigem Verhandlungsstand können die Mitgliedsstaaten den Kontrollturnus auf bis zu drei Jahre ausdehnen. Im Interesse des Verbraucherschutzes sind regelmäßige jährliche, dokumentierte Kontrollen unerlässlich.
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Der vorgelegte Kompromissentwurf enthält weiterhin zahlreiche delegierte Rechtsakte. Diese ermächtigen die Kommission, im Alleingang detaillierte Regelungen ohne jegliche Beteiligung der Mitgliedsstaaten zu erlassen. Eine Beteiligung der Mitgliedstaaten ist jedoch unverzichtbar, damit die einzelnen Regelungen auch in der Praxis umsetzbar sind.
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Foto: Wiki Hinrich
Quelle: Agrarpolitischer Arbeitskreis Ökologischer Landbau Brandenburg




