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NIEDERLAUSITZ aktuell

Steuerhinterziehung ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt. Anstieg der Selbstanzeigen in Brandenburg

19:25 Uhr | 9. März 2014
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Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz

Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz

Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz

Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz

Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz

Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz

Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
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Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
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Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.
„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“
Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen
„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“
Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s.
Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“
Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz

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Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
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Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

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