Das Kulturministerium lobt auch in diesem Jahr wieder den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis aus. Der Preis ist mit 13.000 Euro dotiert und wird an Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen, die sich mit vorbildlichen Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen oder richtungsweisenden Beispielen denkmalverträglicher Umnutzung von Denkmalen verdient gemacht haben.
Zudem können bis zu drei undotierte Anerkennungen ausgesprochen werden für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit oder langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.
Vorschläge und Bewerbungen können unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2014“ eingereicht werden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat 33, Dortustraße 36 in 14467 Potsdam. Hier kann auch die Richtlinie für die Vergabe abgefordert oder im Internet unter www.mwfk.brandenburg.de unter dem Stichwort Kultur →Denkmalschutz →Denkmalpflegepreis eingesehen werden.
Die Vorschläge sollten folgende Unterlagen enthalten: Beschreibung der Maßnahme mit Fotomaterial (möglichst auch auf CD), Pläne, Begründung sowie weitere geeignete Unterlagen, Beschreibung und Würdigung der Initiative mit kurzer Problemdarstellung, bei publizistischen Leistungen Kopien der Presseartikel, Manuskripte u.ä. Zur besseren Vergleichbarkeit sollten die Unterlagen möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbung in DIN A4-Format, kopierfähig (einseitig beschrieben, nicht gebunden) mit folgenden Angaben einzureichen: Name und Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit oder Gruppe, Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsjahr oder Sendetermin.
Einsendeschluss ist der 15. Mai 2014.
Für die Rücksendung der Unterlagen ist ein frankierter Rücksendeumschlag beizulegen.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur




