Heute beginnt die Eintragungsfrist zum Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik”. Bis zum 9. Februar 2009 können alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten das Volksbegehren unterstützen. Diese Listen liegen bei den Abstimmungsbehörden aus. Der jeweiligen Eintragungsliste sind der Wortlaut des Volksbegehrens, die Begründung und die Namen der fünf Initiatoren und ihrer Stellvertreter vorangestellt.
Landesabstimmungsleiter Peter Kirmße weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr spätestens während der Eintragungsfrist vollendet haben, mindestens seit einem Monat im Land Brandenburg ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, eintragungsberechtigt sind. Eintragen kann man sich nur in der Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Da die Eintragungsberechtigung von der zuständigen Abstimmungsbehörde überprüft werden muss, sollte ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalaus-weis, Pass, Führerschein) nicht vergessen werden. Mehrfacheintragungen sind nicht zulässig. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden und enthält neben der Unterschrift den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie das Datum der Eintragung.
Die Öffnungszeiten der örtlichen Abstimmungsbehörden richten sich nach denen der Meldebehörden. Mögliche zusätzliche Eintragungszeiten und Räumlichkeiten, in denen die Liste ausliegt, werden durch die örtliche Abstimmungsbehörde bekannt gegeben.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig. Nach Abschluss der Eintragungsfrist wird der Landesabstimmungsausschuss unter Leitung des Landeabstimmungsleiters die Ergebnisse zusammentragen und dem Präsidium des Landtages vorlegen. Dieses stellt anhand des Berichtes fest, ob das Volksbegehren ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder nicht. Der Präsident des Landtages muss danach das Ergebnis des Volksbegehrens im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil I bekannt geben.
Vorangegangen ist dem Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik” die gleichnamige Volksinitiative, die 24.212 gültige Unterschriften gesammelt hatte und vom Landtag abgelehnt wurde.
Quelle: Landeswahlleiter
Foto: Tagebau Jänschwalde
Heute beginnt die Eintragungsfrist zum Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik”. Bis zum 9. Februar 2009 können alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten das Volksbegehren unterstützen. Diese Listen liegen bei den Abstimmungsbehörden aus. Der jeweiligen Eintragungsliste sind der Wortlaut des Volksbegehrens, die Begründung und die Namen der fünf Initiatoren und ihrer Stellvertreter vorangestellt.
Landesabstimmungsleiter Peter Kirmße weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr spätestens während der Eintragungsfrist vollendet haben, mindestens seit einem Monat im Land Brandenburg ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, eintragungsberechtigt sind. Eintragen kann man sich nur in der Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Da die Eintragungsberechtigung von der zuständigen Abstimmungsbehörde überprüft werden muss, sollte ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalaus-weis, Pass, Führerschein) nicht vergessen werden. Mehrfacheintragungen sind nicht zulässig. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden und enthält neben der Unterschrift den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie das Datum der Eintragung.
Die Öffnungszeiten der örtlichen Abstimmungsbehörden richten sich nach denen der Meldebehörden. Mögliche zusätzliche Eintragungszeiten und Räumlichkeiten, in denen die Liste ausliegt, werden durch die örtliche Abstimmungsbehörde bekannt gegeben.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig. Nach Abschluss der Eintragungsfrist wird der Landesabstimmungsausschuss unter Leitung des Landeabstimmungsleiters die Ergebnisse zusammentragen und dem Präsidium des Landtages vorlegen. Dieses stellt anhand des Berichtes fest, ob das Volksbegehren ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder nicht. Der Präsident des Landtages muss danach das Ergebnis des Volksbegehrens im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil I bekannt geben.
Vorangegangen ist dem Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik” die gleichnamige Volksinitiative, die 24.212 gültige Unterschriften gesammelt hatte und vom Landtag abgelehnt wurde.
Quelle: Landeswahlleiter
Foto: Tagebau Jänschwalde