Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt Personen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden, vor einer dreisten Betrugsmasche. Es sind Schreiben eines „Zentralen Registergerichtes Kassel“ im Umlauf, in denen Verbraucher aufgefordert werden, 79 Euro für die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens vor Gericht zu überweisen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät: „Keinesfalls zahlen!“
Die Anschreiben des vermeintlichen Registergerichtes Kassel sehen auf den ersten Blick offiziell aus. Die Betrüger verwenden sogar eine ähnliche Anschrift und Telefonnummer wie die des echten Amtsgerichts Kassel. „Am sichersten können Verbraucher den Betrugsversuch am Überweisungsträger erkennen, der dem Schreiben beiliegt“, informiert Erk Schaarschmidt, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die 79 Euro sollen nämlich nach Bulgarien überwiesen werden, ein klares Indiz dafür, dass keinesfalls ein deutsches Gericht hinter der Zahlungsaufforderung steht“, so der Experte weiter. Erkennen können Verbraucher dies an den ersten zwei Stellen des IBAN-Codes. „DE“ steht für eine Überweisung nach Deutschland, „BG“ für Bulgarien.
Wer trotzdem unsicher ist, ob eine Zahlungsaufforderung eines Gerichts korrekt ist, sollte sich an eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle wenden oder beim Gericht anrufen und nachfragen.
Ein Beispiel dieser betrügerischen Schreiben
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt Personen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden, vor einer dreisten Betrugsmasche. Es sind Schreiben eines „Zentralen Registergerichtes Kassel“ im Umlauf, in denen Verbraucher aufgefordert werden, 79 Euro für die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens vor Gericht zu überweisen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät: „Keinesfalls zahlen!“
Die Anschreiben des vermeintlichen Registergerichtes Kassel sehen auf den ersten Blick offiziell aus. Die Betrüger verwenden sogar eine ähnliche Anschrift und Telefonnummer wie die des echten Amtsgerichts Kassel. „Am sichersten können Verbraucher den Betrugsversuch am Überweisungsträger erkennen, der dem Schreiben beiliegt“, informiert Erk Schaarschmidt, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die 79 Euro sollen nämlich nach Bulgarien überwiesen werden, ein klares Indiz dafür, dass keinesfalls ein deutsches Gericht hinter der Zahlungsaufforderung steht“, so der Experte weiter. Erkennen können Verbraucher dies an den ersten zwei Stellen des IBAN-Codes. „DE“ steht für eine Überweisung nach Deutschland, „BG“ für Bulgarien.
Wer trotzdem unsicher ist, ob eine Zahlungsaufforderung eines Gerichts korrekt ist, sollte sich an eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle wenden oder beim Gericht anrufen und nachfragen.
Ein Beispiel dieser betrügerischen Schreiben
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt Personen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden, vor einer dreisten Betrugsmasche. Es sind Schreiben eines „Zentralen Registergerichtes Kassel“ im Umlauf, in denen Verbraucher aufgefordert werden, 79 Euro für die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens vor Gericht zu überweisen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät: „Keinesfalls zahlen!“
Die Anschreiben des vermeintlichen Registergerichtes Kassel sehen auf den ersten Blick offiziell aus. Die Betrüger verwenden sogar eine ähnliche Anschrift und Telefonnummer wie die des echten Amtsgerichts Kassel. „Am sichersten können Verbraucher den Betrugsversuch am Überweisungsträger erkennen, der dem Schreiben beiliegt“, informiert Erk Schaarschmidt, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die 79 Euro sollen nämlich nach Bulgarien überwiesen werden, ein klares Indiz dafür, dass keinesfalls ein deutsches Gericht hinter der Zahlungsaufforderung steht“, so der Experte weiter. Erkennen können Verbraucher dies an den ersten zwei Stellen des IBAN-Codes. „DE“ steht für eine Überweisung nach Deutschland, „BG“ für Bulgarien.
Wer trotzdem unsicher ist, ob eine Zahlungsaufforderung eines Gerichts korrekt ist, sollte sich an eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle wenden oder beim Gericht anrufen und nachfragen.
Ein Beispiel dieser betrügerischen Schreiben
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt Personen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden, vor einer dreisten Betrugsmasche. Es sind Schreiben eines „Zentralen Registergerichtes Kassel“ im Umlauf, in denen Verbraucher aufgefordert werden, 79 Euro für die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens vor Gericht zu überweisen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät: „Keinesfalls zahlen!“
Die Anschreiben des vermeintlichen Registergerichtes Kassel sehen auf den ersten Blick offiziell aus. Die Betrüger verwenden sogar eine ähnliche Anschrift und Telefonnummer wie die des echten Amtsgerichts Kassel. „Am sichersten können Verbraucher den Betrugsversuch am Überweisungsträger erkennen, der dem Schreiben beiliegt“, informiert Erk Schaarschmidt, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die 79 Euro sollen nämlich nach Bulgarien überwiesen werden, ein klares Indiz dafür, dass keinesfalls ein deutsches Gericht hinter der Zahlungsaufforderung steht“, so der Experte weiter. Erkennen können Verbraucher dies an den ersten zwei Stellen des IBAN-Codes. „DE“ steht für eine Überweisung nach Deutschland, „BG“ für Bulgarien.
Wer trotzdem unsicher ist, ob eine Zahlungsaufforderung eines Gerichts korrekt ist, sollte sich an eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle wenden oder beim Gericht anrufen und nachfragen.
Ein Beispiel dieser betrügerischen Schreiben
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.