Die Verbraucherzentrale Brandenburg möchte die Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung stärken. Daher beteiligt sie sich an dem neuen Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“. Ein Schwerpunkt des Projektes ist die telefonische Vertragsberatung.
Über die neue Hotline erhalten Ratsuchende umfassende Informationen und Beratung rund um Verträge, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterliegen. Das WBVG regelt die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen seit 2009. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale enthalten aber immer noch zahlreiche Verträge Klauseln, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77 (9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 ct./ Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) können Ratsuchende jeweils montags und mittwochs von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale stellen. Neben der Verbraucherzentrale Brandenburg beteiligen sich die Verbraucherzentralen Schleswig-Holstein und Berlin.
Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch den Verbraucherzentrale Bundesverband koordiniert.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg möchte die Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung stärken. Daher beteiligt sie sich an dem neuen Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“. Ein Schwerpunkt des Projektes ist die telefonische Vertragsberatung.
Über die neue Hotline erhalten Ratsuchende umfassende Informationen und Beratung rund um Verträge, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterliegen. Das WBVG regelt die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen seit 2009. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale enthalten aber immer noch zahlreiche Verträge Klauseln, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77 (9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 ct./ Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) können Ratsuchende jeweils montags und mittwochs von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale stellen. Neben der Verbraucherzentrale Brandenburg beteiligen sich die Verbraucherzentralen Schleswig-Holstein und Berlin.
Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch den Verbraucherzentrale Bundesverband koordiniert.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg möchte die Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung stärken. Daher beteiligt sie sich an dem neuen Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“. Ein Schwerpunkt des Projektes ist die telefonische Vertragsberatung.
Über die neue Hotline erhalten Ratsuchende umfassende Informationen und Beratung rund um Verträge, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterliegen. Das WBVG regelt die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen seit 2009. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale enthalten aber immer noch zahlreiche Verträge Klauseln, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77 (9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 ct./ Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) können Ratsuchende jeweils montags und mittwochs von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale stellen. Neben der Verbraucherzentrale Brandenburg beteiligen sich die Verbraucherzentralen Schleswig-Holstein und Berlin.
Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch den Verbraucherzentrale Bundesverband koordiniert.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg möchte die Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung stärken. Daher beteiligt sie sich an dem neuen Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“. Ein Schwerpunkt des Projektes ist die telefonische Vertragsberatung.
Über die neue Hotline erhalten Ratsuchende umfassende Informationen und Beratung rund um Verträge, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterliegen. Das WBVG regelt die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen seit 2009. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale enthalten aber immer noch zahlreiche Verträge Klauseln, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77 (9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 ct./ Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) können Ratsuchende jeweils montags und mittwochs von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale stellen. Neben der Verbraucherzentrale Brandenburg beteiligen sich die Verbraucherzentralen Schleswig-Holstein und Berlin.
Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch den Verbraucherzentrale Bundesverband koordiniert.