„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Brandenburg, die Eilanträge gegen die Hochschulfusion abzulehnen, stellt noch keine Vorentscheidung für das Hauptsacheverfahren dar. Das Gericht hat lediglich eine sogenannte Folgeabwägung vorgenommen. Es ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass eine Fusion wieder rückgängig zu machen wäre. Die Gegner der Hochschulfusion dürfen sich durch die Ablehnung der Eilanträge daher nicht entmutigen lassen. Die inhaltliche Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsbeschwerde ist nach wie vor offen“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zur Ablehnung der Eilanträge gegen die Hochschulfusion durch das Landesverfassungsgericht Brandenburg.
Quelle: Wolfgang Nešković, MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Brandenburg, die Eilanträge gegen die Hochschulfusion abzulehnen, stellt noch keine Vorentscheidung für das Hauptsacheverfahren dar. Das Gericht hat lediglich eine sogenannte Folgeabwägung vorgenommen. Es ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass eine Fusion wieder rückgängig zu machen wäre. Die Gegner der Hochschulfusion dürfen sich durch die Ablehnung der Eilanträge daher nicht entmutigen lassen. Die inhaltliche Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsbeschwerde ist nach wie vor offen“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zur Ablehnung der Eilanträge gegen die Hochschulfusion durch das Landesverfassungsgericht Brandenburg.
Quelle: Wolfgang Nešković, MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.