Zum heutigen Abschluss des Strafverfahrens gegen 13 Strafvollzugsmitarbeiter des Landes Brandenburg vor dem Landgericht Potsdam nimmt Justizministerin Beate Blechinger wie folgt Stellung:
„Es wird keinen überraschen, dass die Justizministerin erleichtert ist, nachdem 13 Mitarbeiter der JVA Brandenburg an der Havel vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurden. Eine dunkle Wolke, die leider viel zu lange über dieser Haftanstalt schwebte, hat sich damit aufgelöst.
Für die freigesprochenen Angeklagten wird ein Schatten aber bleiben. Verantwortlich dafür sind einzelne Journalisten und Presseorgane, die offenbar nicht wissen, dass die Präsumtion der Unschuld, eine der wichtigsten Grundregeln des rechtsstaatlichen Strafverfahrens, gemäß Ziffer 13 des Deutschen Pressekodex’ auch für sie gilt. Für die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sind auch bei weitester Auslegung der Gewaltenteilung allein Gerichte legitimiert, nicht die vierte Gewalt. Wenn aber die Prozessberichterstattung einzelner Medien letztlich dazu führt, dass Angeklagte in der Öffentlichkeit als Täter wahrgenommen werden, kann auch ein Freispruch diese Verletzungen kaum noch heilen. Ich bedauere das sehr.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Zum heutigen Abschluss des Strafverfahrens gegen 13 Strafvollzugsmitarbeiter des Landes Brandenburg vor dem Landgericht Potsdam nimmt Justizministerin Beate Blechinger wie folgt Stellung:
„Es wird keinen überraschen, dass die Justizministerin erleichtert ist, nachdem 13 Mitarbeiter der JVA Brandenburg an der Havel vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurden. Eine dunkle Wolke, die leider viel zu lange über dieser Haftanstalt schwebte, hat sich damit aufgelöst.
Für die freigesprochenen Angeklagten wird ein Schatten aber bleiben. Verantwortlich dafür sind einzelne Journalisten und Presseorgane, die offenbar nicht wissen, dass die Präsumtion der Unschuld, eine der wichtigsten Grundregeln des rechtsstaatlichen Strafverfahrens, gemäß Ziffer 13 des Deutschen Pressekodex’ auch für sie gilt. Für die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sind auch bei weitester Auslegung der Gewaltenteilung allein Gerichte legitimiert, nicht die vierte Gewalt. Wenn aber die Prozessberichterstattung einzelner Medien letztlich dazu führt, dass Angeklagte in der Öffentlichkeit als Täter wahrgenommen werden, kann auch ein Freispruch diese Verletzungen kaum noch heilen. Ich bedauere das sehr.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Zum heutigen Abschluss des Strafverfahrens gegen 13 Strafvollzugsmitarbeiter des Landes Brandenburg vor dem Landgericht Potsdam nimmt Justizministerin Beate Blechinger wie folgt Stellung:
„Es wird keinen überraschen, dass die Justizministerin erleichtert ist, nachdem 13 Mitarbeiter der JVA Brandenburg an der Havel vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurden. Eine dunkle Wolke, die leider viel zu lange über dieser Haftanstalt schwebte, hat sich damit aufgelöst.
Für die freigesprochenen Angeklagten wird ein Schatten aber bleiben. Verantwortlich dafür sind einzelne Journalisten und Presseorgane, die offenbar nicht wissen, dass die Präsumtion der Unschuld, eine der wichtigsten Grundregeln des rechtsstaatlichen Strafverfahrens, gemäß Ziffer 13 des Deutschen Pressekodex’ auch für sie gilt. Für die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sind auch bei weitester Auslegung der Gewaltenteilung allein Gerichte legitimiert, nicht die vierte Gewalt. Wenn aber die Prozessberichterstattung einzelner Medien letztlich dazu führt, dass Angeklagte in der Öffentlichkeit als Täter wahrgenommen werden, kann auch ein Freispruch diese Verletzungen kaum noch heilen. Ich bedauere das sehr.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Zum heutigen Abschluss des Strafverfahrens gegen 13 Strafvollzugsmitarbeiter des Landes Brandenburg vor dem Landgericht Potsdam nimmt Justizministerin Beate Blechinger wie folgt Stellung:
„Es wird keinen überraschen, dass die Justizministerin erleichtert ist, nachdem 13 Mitarbeiter der JVA Brandenburg an der Havel vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurden. Eine dunkle Wolke, die leider viel zu lange über dieser Haftanstalt schwebte, hat sich damit aufgelöst.
Für die freigesprochenen Angeklagten wird ein Schatten aber bleiben. Verantwortlich dafür sind einzelne Journalisten und Presseorgane, die offenbar nicht wissen, dass die Präsumtion der Unschuld, eine der wichtigsten Grundregeln des rechtsstaatlichen Strafverfahrens, gemäß Ziffer 13 des Deutschen Pressekodex’ auch für sie gilt. Für die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sind auch bei weitester Auslegung der Gewaltenteilung allein Gerichte legitimiert, nicht die vierte Gewalt. Wenn aber die Prozessberichterstattung einzelner Medien letztlich dazu führt, dass Angeklagte in der Öffentlichkeit als Täter wahrgenommen werden, kann auch ein Freispruch diese Verletzungen kaum noch heilen. Ich bedauere das sehr.”
Quelle: Ministerium der Justiz