Auf der Tagesordnung der Sitzung des Brandenburger Landtages am Mittwoch steht der Antrag zur „Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg“ (DS 5/7361) der CDU-Fraktion.
Hierzu erklärt die Initiatorin des Antrages und Lausitzer Landtagsabgeordnete Monika Schulz-Höpfner:
„Die Förderung von Braunkohle erfordert in den Tagebauregionen weitläufige künstliche Grundwasserabsenkungen. In Folge können schrumpfende Bodenschichten zu Bergschäden an Häusern, Grundstücken und Straßen führen. Über die Anerkennung und Regulierung eines solchen Bergschadenfalls an privatem Eigentum durch den Braunkohleabbau in Brandenburg entscheidet das bergbaubetreibende Unternehmen Vattenfall selbst. Kommt es zwischen Betroffenen und Vattenfall zu keiner Einigung, können Betroffene anschließend ihren Schadensanspruch nur noch durch ein Gericht kostenintensiv prüfen lassen. Das tun nur die allerwenigsten Betroffenen, denn sie sind in der Beweispflicht und haben oftmals Zweifel daran, etwas gegen das Bergbauunternehmen bewirken zu können. Die betroffenen Eigentümer geben daher oft schnell und entnervt auf, und akzeptieren die Ablehnung. Des Weiteren führt diese Praxis zu einer erheblichen Störung des sozialen Friedens in den Gemeinden.
Die CDU-Fraktion im Landtag fordert daher in ihrem Antrag die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg zum 01. Januar 2014. Die Schlichtungsstelle soll Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren sachgerechte Hilfe bieten, um ihren rechtlichen Anspruch auf Schadensregulierung wahrzunehmen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat für Streitfälle zwischen Tagebaubetreibern und Betroffenen bereits 2010 eine „Anrufstelle Bergschaden“ eingerichtet, die bereits gute Erfolge aufweisen kann.“
Der Antrag zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene findet in den betroffenen Regionen viel Unterstützung. Monika Schulz-Höpfner: „Bürgermeister, Ortsvorsteher und Einwohner aus Guben, Schenkendöbern, Cottbus, Neuhausen, Drebkau, Proschim, Welzow und Peitz unterstützen die Forderung nach einer Schlichtungsstelle für die Tagebaurandbetroffenen. Auch die Interessenvertretungen „Klinger Runde“ und „Grüne Liga Umweltgruppe Cottbus e.V“ haben sich unserer Forderung angeschlossen. Das ist ein breites Signal, das die Landesregierung nicht weiter ignorieren kann. Die aktive Braunkohlepolitik in unserem Land muss auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den Tagebauregionen sicher stellen.“
Quelle: CDU-Wahlkreisbüro, Monika Schulz-Höpfner, MdL
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Brandenburger Landtages am Mittwoch steht der Antrag zur „Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg“ (DS 5/7361) der CDU-Fraktion.
Hierzu erklärt die Initiatorin des Antrages und Lausitzer Landtagsabgeordnete Monika Schulz-Höpfner:
„Die Förderung von Braunkohle erfordert in den Tagebauregionen weitläufige künstliche Grundwasserabsenkungen. In Folge können schrumpfende Bodenschichten zu Bergschäden an Häusern, Grundstücken und Straßen führen. Über die Anerkennung und Regulierung eines solchen Bergschadenfalls an privatem Eigentum durch den Braunkohleabbau in Brandenburg entscheidet das bergbaubetreibende Unternehmen Vattenfall selbst. Kommt es zwischen Betroffenen und Vattenfall zu keiner Einigung, können Betroffene anschließend ihren Schadensanspruch nur noch durch ein Gericht kostenintensiv prüfen lassen. Das tun nur die allerwenigsten Betroffenen, denn sie sind in der Beweispflicht und haben oftmals Zweifel daran, etwas gegen das Bergbauunternehmen bewirken zu können. Die betroffenen Eigentümer geben daher oft schnell und entnervt auf, und akzeptieren die Ablehnung. Des Weiteren führt diese Praxis zu einer erheblichen Störung des sozialen Friedens in den Gemeinden.
Die CDU-Fraktion im Landtag fordert daher in ihrem Antrag die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg zum 01. Januar 2014. Die Schlichtungsstelle soll Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren sachgerechte Hilfe bieten, um ihren rechtlichen Anspruch auf Schadensregulierung wahrzunehmen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat für Streitfälle zwischen Tagebaubetreibern und Betroffenen bereits 2010 eine „Anrufstelle Bergschaden“ eingerichtet, die bereits gute Erfolge aufweisen kann.“
Der Antrag zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene findet in den betroffenen Regionen viel Unterstützung. Monika Schulz-Höpfner: „Bürgermeister, Ortsvorsteher und Einwohner aus Guben, Schenkendöbern, Cottbus, Neuhausen, Drebkau, Proschim, Welzow und Peitz unterstützen die Forderung nach einer Schlichtungsstelle für die Tagebaurandbetroffenen. Auch die Interessenvertretungen „Klinger Runde“ und „Grüne Liga Umweltgruppe Cottbus e.V“ haben sich unserer Forderung angeschlossen. Das ist ein breites Signal, das die Landesregierung nicht weiter ignorieren kann. Die aktive Braunkohlepolitik in unserem Land muss auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den Tagebauregionen sicher stellen.“
Quelle: CDU-Wahlkreisbüro, Monika Schulz-Höpfner, MdL
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Brandenburger Landtages am Mittwoch steht der Antrag zur „Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg“ (DS 5/7361) der CDU-Fraktion.
Hierzu erklärt die Initiatorin des Antrages und Lausitzer Landtagsabgeordnete Monika Schulz-Höpfner:
„Die Förderung von Braunkohle erfordert in den Tagebauregionen weitläufige künstliche Grundwasserabsenkungen. In Folge können schrumpfende Bodenschichten zu Bergschäden an Häusern, Grundstücken und Straßen führen. Über die Anerkennung und Regulierung eines solchen Bergschadenfalls an privatem Eigentum durch den Braunkohleabbau in Brandenburg entscheidet das bergbaubetreibende Unternehmen Vattenfall selbst. Kommt es zwischen Betroffenen und Vattenfall zu keiner Einigung, können Betroffene anschließend ihren Schadensanspruch nur noch durch ein Gericht kostenintensiv prüfen lassen. Das tun nur die allerwenigsten Betroffenen, denn sie sind in der Beweispflicht und haben oftmals Zweifel daran, etwas gegen das Bergbauunternehmen bewirken zu können. Die betroffenen Eigentümer geben daher oft schnell und entnervt auf, und akzeptieren die Ablehnung. Des Weiteren führt diese Praxis zu einer erheblichen Störung des sozialen Friedens in den Gemeinden.
Die CDU-Fraktion im Landtag fordert daher in ihrem Antrag die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg zum 01. Januar 2014. Die Schlichtungsstelle soll Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren sachgerechte Hilfe bieten, um ihren rechtlichen Anspruch auf Schadensregulierung wahrzunehmen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat für Streitfälle zwischen Tagebaubetreibern und Betroffenen bereits 2010 eine „Anrufstelle Bergschaden“ eingerichtet, die bereits gute Erfolge aufweisen kann.“
Der Antrag zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene findet in den betroffenen Regionen viel Unterstützung. Monika Schulz-Höpfner: „Bürgermeister, Ortsvorsteher und Einwohner aus Guben, Schenkendöbern, Cottbus, Neuhausen, Drebkau, Proschim, Welzow und Peitz unterstützen die Forderung nach einer Schlichtungsstelle für die Tagebaurandbetroffenen. Auch die Interessenvertretungen „Klinger Runde“ und „Grüne Liga Umweltgruppe Cottbus e.V“ haben sich unserer Forderung angeschlossen. Das ist ein breites Signal, das die Landesregierung nicht weiter ignorieren kann. Die aktive Braunkohlepolitik in unserem Land muss auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den Tagebauregionen sicher stellen.“
Quelle: CDU-Wahlkreisbüro, Monika Schulz-Höpfner, MdL
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Brandenburger Landtages am Mittwoch steht der Antrag zur „Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg“ (DS 5/7361) der CDU-Fraktion.
Hierzu erklärt die Initiatorin des Antrages und Lausitzer Landtagsabgeordnete Monika Schulz-Höpfner:
„Die Förderung von Braunkohle erfordert in den Tagebauregionen weitläufige künstliche Grundwasserabsenkungen. In Folge können schrumpfende Bodenschichten zu Bergschäden an Häusern, Grundstücken und Straßen führen. Über die Anerkennung und Regulierung eines solchen Bergschadenfalls an privatem Eigentum durch den Braunkohleabbau in Brandenburg entscheidet das bergbaubetreibende Unternehmen Vattenfall selbst. Kommt es zwischen Betroffenen und Vattenfall zu keiner Einigung, können Betroffene anschließend ihren Schadensanspruch nur noch durch ein Gericht kostenintensiv prüfen lassen. Das tun nur die allerwenigsten Betroffenen, denn sie sind in der Beweispflicht und haben oftmals Zweifel daran, etwas gegen das Bergbauunternehmen bewirken zu können. Die betroffenen Eigentümer geben daher oft schnell und entnervt auf, und akzeptieren die Ablehnung. Des Weiteren führt diese Praxis zu einer erheblichen Störung des sozialen Friedens in den Gemeinden.
Die CDU-Fraktion im Landtag fordert daher in ihrem Antrag die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg zum 01. Januar 2014. Die Schlichtungsstelle soll Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren sachgerechte Hilfe bieten, um ihren rechtlichen Anspruch auf Schadensregulierung wahrzunehmen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat für Streitfälle zwischen Tagebaubetreibern und Betroffenen bereits 2010 eine „Anrufstelle Bergschaden“ eingerichtet, die bereits gute Erfolge aufweisen kann.“
Der Antrag zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene findet in den betroffenen Regionen viel Unterstützung. Monika Schulz-Höpfner: „Bürgermeister, Ortsvorsteher und Einwohner aus Guben, Schenkendöbern, Cottbus, Neuhausen, Drebkau, Proschim, Welzow und Peitz unterstützen die Forderung nach einer Schlichtungsstelle für die Tagebaurandbetroffenen. Auch die Interessenvertretungen „Klinger Runde“ und „Grüne Liga Umweltgruppe Cottbus e.V“ haben sich unserer Forderung angeschlossen. Das ist ein breites Signal, das die Landesregierung nicht weiter ignorieren kann. Die aktive Braunkohlepolitik in unserem Land muss auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den Tagebauregionen sicher stellen.“
Quelle: CDU-Wahlkreisbüro, Monika Schulz-Höpfner, MdL