“Die morgige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” begründet die berechtigte Hoffnung, dass sich die Maßstäbe für die Abbaggerung von Dörfern verfassungsrechtlich verändern werden. Insbesondere das Recht auf Heimat aus Artikel 11 des Grundgesetzes wird das Bundesverfassungsgericht veranlassen, in einem rechtsschöpferischen Akt neue verfassungsrechtliche Hürden für den Braunkohletagebau aufzustellen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zur bevorstehenden mündlichen Verhandlung in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nešković weiter: “Die morgige Verhandlung wird auch für die Lausitz von Bedeutung sein. Die Tagebaugegner von Welzow II und Jänschwalde Nord können neue Hoffnung schöpfen. Karlsruhe steht vor einer verfassungsrechtlichen Weichenstellung.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht mündliche Verhandlung anberaumt hat und die in der Pressemitteilung des Gerichts aufgeführten Prüfungsgesichtspunkte stellen einen ersten Erfolg für die Braunkohlegegner dar. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht zulasten der Braunkohlebergbaus verfassungsrechtlich ganz hohe Anforderungen stellen wird. Nur dann, wenn diese zwingend im Allgemeinwohlinteresse liegt, ist sie mit der Verfassung vereinbar. Vor dem Hintergrund der Energiewende und der damit verbundenen Abkehr von fossilen und klimaschädlichen Energieträgern lässt sich ein solches zwingendes Allgemeinwohlinteresse nicht mehr seriös begründen.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
Abbildung: Justitia von Maarten van Heemskerck
(Public Domain)
Quelle: wikipedia.org
“Die morgige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” begründet die berechtigte Hoffnung, dass sich die Maßstäbe für die Abbaggerung von Dörfern verfassungsrechtlich verändern werden. Insbesondere das Recht auf Heimat aus Artikel 11 des Grundgesetzes wird das Bundesverfassungsgericht veranlassen, in einem rechtsschöpferischen Akt neue verfassungsrechtliche Hürden für den Braunkohletagebau aufzustellen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zur bevorstehenden mündlichen Verhandlung in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nešković weiter: “Die morgige Verhandlung wird auch für die Lausitz von Bedeutung sein. Die Tagebaugegner von Welzow II und Jänschwalde Nord können neue Hoffnung schöpfen. Karlsruhe steht vor einer verfassungsrechtlichen Weichenstellung.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht mündliche Verhandlung anberaumt hat und die in der Pressemitteilung des Gerichts aufgeführten Prüfungsgesichtspunkte stellen einen ersten Erfolg für die Braunkohlegegner dar. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht zulasten der Braunkohlebergbaus verfassungsrechtlich ganz hohe Anforderungen stellen wird. Nur dann, wenn diese zwingend im Allgemeinwohlinteresse liegt, ist sie mit der Verfassung vereinbar. Vor dem Hintergrund der Energiewende und der damit verbundenen Abkehr von fossilen und klimaschädlichen Energieträgern lässt sich ein solches zwingendes Allgemeinwohlinteresse nicht mehr seriös begründen.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
Abbildung: Justitia von Maarten van Heemskerck
(Public Domain)
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“Die morgige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” begründet die berechtigte Hoffnung, dass sich die Maßstäbe für die Abbaggerung von Dörfern verfassungsrechtlich verändern werden. Insbesondere das Recht auf Heimat aus Artikel 11 des Grundgesetzes wird das Bundesverfassungsgericht veranlassen, in einem rechtsschöpferischen Akt neue verfassungsrechtliche Hürden für den Braunkohletagebau aufzustellen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zur bevorstehenden mündlichen Verhandlung in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nešković weiter: “Die morgige Verhandlung wird auch für die Lausitz von Bedeutung sein. Die Tagebaugegner von Welzow II und Jänschwalde Nord können neue Hoffnung schöpfen. Karlsruhe steht vor einer verfassungsrechtlichen Weichenstellung.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht mündliche Verhandlung anberaumt hat und die in der Pressemitteilung des Gerichts aufgeführten Prüfungsgesichtspunkte stellen einen ersten Erfolg für die Braunkohlegegner dar. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht zulasten der Braunkohlebergbaus verfassungsrechtlich ganz hohe Anforderungen stellen wird. Nur dann, wenn diese zwingend im Allgemeinwohlinteresse liegt, ist sie mit der Verfassung vereinbar. Vor dem Hintergrund der Energiewende und der damit verbundenen Abkehr von fossilen und klimaschädlichen Energieträgern lässt sich ein solches zwingendes Allgemeinwohlinteresse nicht mehr seriös begründen.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
Abbildung: Justitia von Maarten van Heemskerck
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“Die morgige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” begründet die berechtigte Hoffnung, dass sich die Maßstäbe für die Abbaggerung von Dörfern verfassungsrechtlich verändern werden. Insbesondere das Recht auf Heimat aus Artikel 11 des Grundgesetzes wird das Bundesverfassungsgericht veranlassen, in einem rechtsschöpferischen Akt neue verfassungsrechtliche Hürden für den Braunkohletagebau aufzustellen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zur bevorstehenden mündlichen Verhandlung in Sachen “Braunkohletagebau Garzweiler” vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nešković weiter: “Die morgige Verhandlung wird auch für die Lausitz von Bedeutung sein. Die Tagebaugegner von Welzow II und Jänschwalde Nord können neue Hoffnung schöpfen. Karlsruhe steht vor einer verfassungsrechtlichen Weichenstellung.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht mündliche Verhandlung anberaumt hat und die in der Pressemitteilung des Gerichts aufgeführten Prüfungsgesichtspunkte stellen einen ersten Erfolg für die Braunkohlegegner dar. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht zulasten der Braunkohlebergbaus verfassungsrechtlich ganz hohe Anforderungen stellen wird. Nur dann, wenn diese zwingend im Allgemeinwohlinteresse liegt, ist sie mit der Verfassung vereinbar. Vor dem Hintergrund der Energiewende und der damit verbundenen Abkehr von fossilen und klimaschädlichen Energieträgern lässt sich ein solches zwingendes Allgemeinwohlinteresse nicht mehr seriös begründen.”
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
Abbildung: Justitia von Maarten van Heemskerck
(Public Domain)
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