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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wie reklamiere ich richtig? – Verbraucherzentrale Brandenburg lädt ein zur Aktionswoche

6:32 Uhr | 3. Juni 2013
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Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Damit Verbraucher ihre Rechte als „König Kunde“ besser kennen lernen, bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 03. bis 07. Juni 2013 verschiedene Aktionen an. „Mit einem Quiz können Verbraucher außerdem testen, ob sie richtig reklamieren würden“, informiert Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr und der reduzierte Fön funktioniert nicht: Was ist zu tun? Mit solchen Fragen wenden sich Verbraucher häufig an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen haben, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware. Zugunsten der Verbraucher wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Strikt von der gesetzlich garantierten Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Händler- oder Herstellergarantie, die neben der Gewährleistungszeit oder nach deren Ende freiwillig gewährt werden kann. „Da Garantien deutlich weniger Rechte einräumen, sollten Verbraucher Mängelansprüche grundsätzlich erst aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen und sich von ihm nicht auf eine Garantie verweisen lassen,“ rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Im Zusammenhang mit Ansprüchen aus gesetzlicher Gewährleistung oder einer Garantie erleben die Verbraucherberater oft, dass Käufer ihre Rechte nicht gut kennen und Händler daher leichtes Spiel haben, berechtigte Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. „Auch Supermärkte, die Elektronikware wie Laptops, Handys oder Digitalkameras verkaufen, müssen ihren Gewährleistungspflichten nachkommen und dürfen ihre Kunden nicht an die Hersteller verweisen, wie es bei manchen Märkten gängige, aber gesetzeswidrige Praxis ist“, erklärt Juristin Fischer-Volk.
Das Beratungszentrum Potsdam bietet kostenlose Vorträge an, die Beratungszentren Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus stehen Verbrauchern außerdem an Infoständen mit Rat zu Gewährleistungsrechten zur Seite. In allen Beratungsstellen gibt es kostenlose Flyer zum richtigen Reklamieren. Weitere Informationen erhalten Verbraucher am Servicetelefon unter der 01805 / 00 40 49 (jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr, 14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Wer sein Wissen als Käufer testen möchte, kann sich ab dem 05. Juni 2013 auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de/gewaehrleistung an einem Quiz beteiligen. Außerdem finden Verbraucher dort Informationen und Musterbriefe, um Reklamationen korrekt durchführen zu können.
Die Aktion findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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