Zur Diskussion um die Promilleherabsetzung für Radfahrer von 1,6 Promille auf eventuell 1,1 Promille bleibt seitens der Landesverkehrswacht Brandenburg festzuhalten, dass wir jede Herabstufung ausdrücklich begrüßen. Gleichwohl sind wir als Landesverkehrswacht für ein generelles Alkoholverbot bei Teilnehmern im Straßenverkehr. Also für 0,0 Promille. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Fahrradfahrer hier anderes behandelt werden als andere Verkehrsteilnehmer. Insoweit ist die Herabsetzung des Promillegehaltes im Straßenverkehr mindestens den Werten für die anderen Verkehrsteilnehmer anzugleichen. Mir erschließt sich die Logik nicht, dass andere Verkehrsteilnehmer wesentlich geringere Werte haben dürfen als Radfahrer. Ich habe auch als Polizist Unfälle von alkoholisierten Radfahrern gesehen und daran ist nichts zu beschönigen bzw. zu verharmlosen. Die Unfälle und deren Folgen waren immer dramatisch. Es gibt in Deutschland keine Helmtragepflicht für Radfahrer und nun sollen diese auch noch alkoholisierter als die übrigen motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren dürfen – das ist schwer vermittelbar für die Landesverkehrswacht Brandenburg. Gleichwohl ist die jetzige Diskussion als ein erster Schritt zu betrachten und insoweit positiv. Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt die jetzige Diskussion ausdrücklich, aber wir werden weiter für ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr eintreten. Im übrigen wird sich diese Erkenntnis hoffentlich weiter durchsetzten. Meines Wissens nach tritt inzwischen auch die bayrische Landesverkehrswacht für die 0,0 Promille Grenze ein.
Quelle: Landesverkehrswacht Brandenburg
Zur Diskussion um die Promilleherabsetzung für Radfahrer von 1,6 Promille auf eventuell 1,1 Promille bleibt seitens der Landesverkehrswacht Brandenburg festzuhalten, dass wir jede Herabstufung ausdrücklich begrüßen. Gleichwohl sind wir als Landesverkehrswacht für ein generelles Alkoholverbot bei Teilnehmern im Straßenverkehr. Also für 0,0 Promille. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Fahrradfahrer hier anderes behandelt werden als andere Verkehrsteilnehmer. Insoweit ist die Herabsetzung des Promillegehaltes im Straßenverkehr mindestens den Werten für die anderen Verkehrsteilnehmer anzugleichen. Mir erschließt sich die Logik nicht, dass andere Verkehrsteilnehmer wesentlich geringere Werte haben dürfen als Radfahrer. Ich habe auch als Polizist Unfälle von alkoholisierten Radfahrern gesehen und daran ist nichts zu beschönigen bzw. zu verharmlosen. Die Unfälle und deren Folgen waren immer dramatisch. Es gibt in Deutschland keine Helmtragepflicht für Radfahrer und nun sollen diese auch noch alkoholisierter als die übrigen motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren dürfen – das ist schwer vermittelbar für die Landesverkehrswacht Brandenburg. Gleichwohl ist die jetzige Diskussion als ein erster Schritt zu betrachten und insoweit positiv. Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt die jetzige Diskussion ausdrücklich, aber wir werden weiter für ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr eintreten. Im übrigen wird sich diese Erkenntnis hoffentlich weiter durchsetzten. Meines Wissens nach tritt inzwischen auch die bayrische Landesverkehrswacht für die 0,0 Promille Grenze ein.
Quelle: Landesverkehrswacht Brandenburg