In Brandenburg wird der bundesweite Start des seit heute gesetzlich vorgeschriebenen Tests für Einbürgerungsbewerber laut Innenminister Jörg Schönbohm „planmäßig und reibungslos” erfolgen. In Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern organisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Tests bundesweit und wird sie über die Volkshochschulen als Prüfstellen durchführen lassen. Die brandenburgischen Volkshochschulen sind an insgesamt 21 Standorten zur Testabnahme bereit und verfügen über alle erforderlichen Informationen. Sie können Bewerbern bereits im September die ersten Testtermine anbieten.
Schönbohm begrüßte die neue Einbürgerungsvoraussetzung. „Wer sich bewusst mit den Lebensgrundlagen in seiner künftigen neuen Heimat vertraut macht, schafft die notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Damit ist der geforderte Nachweis zugleich Hilfe und Ansporn für die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die uns herzlich willkommen sind”, unterstrich Schönbohm. Im vergangenen Jahr war in Brandenburg 471 Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen worden, so vielen wie noch nie seit Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999.
In dem Test, der auch wiederholt werden kann, hat sich der Bewerber bei 33 Fragen – drei dieser Fragen sind länderbezogen – jeweils für eine von vier Antwortmöglichkeiten zu entscheiden. Bei 17 richtigen Antworten zu den Bereichen „Leben in der Demokratie”, „Geschichte und Verantwortung” sowie „Mensch und Gesellschaft” ist der Test bestanden. Die Fragen werden aus einem Katalog von insgesamt 310 veröffentlichten Testfragen entnommen. Als Hilfestellung werden in Brandenburg wie in allen anderen Bundesländern neben weiteren Vorbereitungsmöglichkeiten von den Volkshochschulen thematisch auf die Testthemen abgestimmte Kurse angeboten.
Ausgangspunkt für den Einbürgerungstest ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006, in dessen Ergebnis im August 2007 die nun in Kraft tretende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wurde. Sie bestimmt den Nachweis von „Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland” als Regelvoraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch. Den Test braucht nicht abzulegen, wer noch keine 16 Jahre alt ist, wer den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen kann oder wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt dazu nicht in der Lage ist.
Detaillierte Auskünfte zu dem neuen Einbürgerungstest, der 25 Euro kostet, können die Volkshochschulen, aber auch die Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt /Oder erteilen.
Quelle: Ministerium des Innern
In Brandenburg wird der bundesweite Start des seit heute gesetzlich vorgeschriebenen Tests für Einbürgerungsbewerber laut Innenminister Jörg Schönbohm „planmäßig und reibungslos” erfolgen. In Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern organisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Tests bundesweit und wird sie über die Volkshochschulen als Prüfstellen durchführen lassen. Die brandenburgischen Volkshochschulen sind an insgesamt 21 Standorten zur Testabnahme bereit und verfügen über alle erforderlichen Informationen. Sie können Bewerbern bereits im September die ersten Testtermine anbieten.
Schönbohm begrüßte die neue Einbürgerungsvoraussetzung. „Wer sich bewusst mit den Lebensgrundlagen in seiner künftigen neuen Heimat vertraut macht, schafft die notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Damit ist der geforderte Nachweis zugleich Hilfe und Ansporn für die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die uns herzlich willkommen sind”, unterstrich Schönbohm. Im vergangenen Jahr war in Brandenburg 471 Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen worden, so vielen wie noch nie seit Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999.
In dem Test, der auch wiederholt werden kann, hat sich der Bewerber bei 33 Fragen – drei dieser Fragen sind länderbezogen – jeweils für eine von vier Antwortmöglichkeiten zu entscheiden. Bei 17 richtigen Antworten zu den Bereichen „Leben in der Demokratie”, „Geschichte und Verantwortung” sowie „Mensch und Gesellschaft” ist der Test bestanden. Die Fragen werden aus einem Katalog von insgesamt 310 veröffentlichten Testfragen entnommen. Als Hilfestellung werden in Brandenburg wie in allen anderen Bundesländern neben weiteren Vorbereitungsmöglichkeiten von den Volkshochschulen thematisch auf die Testthemen abgestimmte Kurse angeboten.
Ausgangspunkt für den Einbürgerungstest ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006, in dessen Ergebnis im August 2007 die nun in Kraft tretende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wurde. Sie bestimmt den Nachweis von „Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland” als Regelvoraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch. Den Test braucht nicht abzulegen, wer noch keine 16 Jahre alt ist, wer den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen kann oder wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt dazu nicht in der Lage ist.
Detaillierte Auskünfte zu dem neuen Einbürgerungstest, der 25 Euro kostet, können die Volkshochschulen, aber auch die Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt /Oder erteilen.
Quelle: Ministerium des Innern
In Brandenburg wird der bundesweite Start des seit heute gesetzlich vorgeschriebenen Tests für Einbürgerungsbewerber laut Innenminister Jörg Schönbohm „planmäßig und reibungslos” erfolgen. In Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern organisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Tests bundesweit und wird sie über die Volkshochschulen als Prüfstellen durchführen lassen. Die brandenburgischen Volkshochschulen sind an insgesamt 21 Standorten zur Testabnahme bereit und verfügen über alle erforderlichen Informationen. Sie können Bewerbern bereits im September die ersten Testtermine anbieten.
Schönbohm begrüßte die neue Einbürgerungsvoraussetzung. „Wer sich bewusst mit den Lebensgrundlagen in seiner künftigen neuen Heimat vertraut macht, schafft die notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Damit ist der geforderte Nachweis zugleich Hilfe und Ansporn für die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die uns herzlich willkommen sind”, unterstrich Schönbohm. Im vergangenen Jahr war in Brandenburg 471 Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen worden, so vielen wie noch nie seit Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999.
In dem Test, der auch wiederholt werden kann, hat sich der Bewerber bei 33 Fragen – drei dieser Fragen sind länderbezogen – jeweils für eine von vier Antwortmöglichkeiten zu entscheiden. Bei 17 richtigen Antworten zu den Bereichen „Leben in der Demokratie”, „Geschichte und Verantwortung” sowie „Mensch und Gesellschaft” ist der Test bestanden. Die Fragen werden aus einem Katalog von insgesamt 310 veröffentlichten Testfragen entnommen. Als Hilfestellung werden in Brandenburg wie in allen anderen Bundesländern neben weiteren Vorbereitungsmöglichkeiten von den Volkshochschulen thematisch auf die Testthemen abgestimmte Kurse angeboten.
Ausgangspunkt für den Einbürgerungstest ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006, in dessen Ergebnis im August 2007 die nun in Kraft tretende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wurde. Sie bestimmt den Nachweis von „Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland” als Regelvoraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch. Den Test braucht nicht abzulegen, wer noch keine 16 Jahre alt ist, wer den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen kann oder wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt dazu nicht in der Lage ist.
Detaillierte Auskünfte zu dem neuen Einbürgerungstest, der 25 Euro kostet, können die Volkshochschulen, aber auch die Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt /Oder erteilen.
Quelle: Ministerium des Innern
In Brandenburg wird der bundesweite Start des seit heute gesetzlich vorgeschriebenen Tests für Einbürgerungsbewerber laut Innenminister Jörg Schönbohm „planmäßig und reibungslos” erfolgen. In Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern organisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Tests bundesweit und wird sie über die Volkshochschulen als Prüfstellen durchführen lassen. Die brandenburgischen Volkshochschulen sind an insgesamt 21 Standorten zur Testabnahme bereit und verfügen über alle erforderlichen Informationen. Sie können Bewerbern bereits im September die ersten Testtermine anbieten.
Schönbohm begrüßte die neue Einbürgerungsvoraussetzung. „Wer sich bewusst mit den Lebensgrundlagen in seiner künftigen neuen Heimat vertraut macht, schafft die notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Damit ist der geforderte Nachweis zugleich Hilfe und Ansporn für die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die uns herzlich willkommen sind”, unterstrich Schönbohm. Im vergangenen Jahr war in Brandenburg 471 Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen worden, so vielen wie noch nie seit Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999.
In dem Test, der auch wiederholt werden kann, hat sich der Bewerber bei 33 Fragen – drei dieser Fragen sind länderbezogen – jeweils für eine von vier Antwortmöglichkeiten zu entscheiden. Bei 17 richtigen Antworten zu den Bereichen „Leben in der Demokratie”, „Geschichte und Verantwortung” sowie „Mensch und Gesellschaft” ist der Test bestanden. Die Fragen werden aus einem Katalog von insgesamt 310 veröffentlichten Testfragen entnommen. Als Hilfestellung werden in Brandenburg wie in allen anderen Bundesländern neben weiteren Vorbereitungsmöglichkeiten von den Volkshochschulen thematisch auf die Testthemen abgestimmte Kurse angeboten.
Ausgangspunkt für den Einbürgerungstest ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006, in dessen Ergebnis im August 2007 die nun in Kraft tretende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wurde. Sie bestimmt den Nachweis von „Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland” als Regelvoraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch. Den Test braucht nicht abzulegen, wer noch keine 16 Jahre alt ist, wer den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen kann oder wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt dazu nicht in der Lage ist.
Detaillierte Auskünfte zu dem neuen Einbürgerungstest, der 25 Euro kostet, können die Volkshochschulen, aber auch die Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt /Oder erteilen.
Quelle: Ministerium des Innern