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NIEDERLAUSITZ aktuell

Daniela Trochowski: Erhöhung des Grundfreibetrags bei Einkommensteuer für Geringverdienende besonders wichtig

10:31 Uhr | 1. Februar 2013
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Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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Berlin und das umliegende Brandenburg gehören zu den wichtigsten Wirtschaftsregionen Deutschlands. Aus diesem Grund werden in dieser Region oft entsprechend...

Mehrere Kellereinbrüche und Diebstähle in Cottbus

In kurzer Zeit: 14 Fahrer unter Drogen auf A15 bei Vetschau gestoppt

18. Juni 2025

Bei einem groß angelegten Aktionstag auf der A15 bei Eichow und Vetschau hat die Polizei gestern 14 Fahrer unter Drogeneinfluss...

Hitze und Waldbrandgefahr: Wie ist die aktuelle Situation in OSL?

Feuerwehren bei mehreren Waldbränden in Südbrandenburg gefordert

16. Juni 2025

Während das gestrige Hochsommerwetter Ausflügler vor allem an das Wasser in der Region zog, mussten viele Feuerwehren am Sonntag in...

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Energie Cottbus formiert Trainerteam und Talentförderung neu

13:53 Uhr | 21. Juni 2025 | 2k Leser

Behindertensportler aus Malaysia auf Visite beim Cottbuser BPRSV

17:25 Uhr | 20. Juni 2025 | 63 Leser

Cottbus wird Gastgeber des Tech-Kongresses „Decarbon Days“

15:04 Uhr | 20. Juni 2025 | 81 Leser

Kuhherde sorgte nachts für Aufregung in Elsterwerda

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Todesfall in Falkenberg: 77-Jährige am Kiebitzsee gestorben

14:07 Uhr | 20. Juni 2025 | 2.9k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

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Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

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Schlag gegen Drogennetz in Südbrandenburg. Vier Festnahmen bei Razzia

19.Juni 2025 | 3.2k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

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Todesfall in Falkenberg: 77-Jährige am Kiebitzsee gestorben

20.Juni 2025 | 2.9k Leser

Cottbus veröffentlicht neuen Bericht zur Verkehrsinfrastruktur

16.Juni 2025 | 2.8k Leser

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Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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