Das Landeskriminalamt (LKA) erzielt im Kampf gegen jugendgefährdende und rechtsextremistische Musik weitere Erfolge. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzte aktuell auf Anregung des LKA insgesamt neun Musik-CDs auf den Index. Die CDs enthalten unter anderem ausländerfeindliche und antisemitische Texte sowie Texte, in denen das NS-Regime verherrlicht wird oder in denen zu Gewalt gegen Ausländer und Andersdenkende aufgerufen wird.
“Innenminister Jörg Schönbohm betonte heute in Potsdam: “Wir müssen auch weiter den Kampf gegen den Rechtsextremismus in allen seinen Formen und Erscheinungen mit hoher Intensität auf allen Ebenen führen. Das Vorgehen gegen die rechtsextreme Musikszene ist besonders wichtig, denn die Rechtsextremisten bedienen sich zunehmend der Musik, um junge Leute anzulocken und sie auf eine falsche Bahn zu bringen. Die Indizierungen sind ein neuerlicher Beleg für die Schlagkraft unserer Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsextremismus.Unser Kurs bleibt klar: Null Toleranz bei Extremisten.”
Die Bundesprüfstelle setzte die CDs ‘Lieder unserer Jugend’ der Gruppe ‘Jungsturm’, ‘Blood & Honour’ der Gruppe ‘Skriewdriver’ sowie die Sampler-DVD ‘Hass schürender Lärm II’ auf Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien.
Ebenso in Teil A indiziert wurde ein Sampler der Gruppe Landser mit dem Titel ‘Ganz Deutschland hört Landser’. Auf dem Sampler befinden sich auch Stücke, die Beweismittel im Strafverfahren gegen die Gruppe ‘Landser’ waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte im März 2005 die Einstufung der Band als kriminelle Vereinigung.
In Teil B der Liste wurden aufgenommen die Sampler ‘Volksbote 11” und ‘Best of NS Records III’ sowie die CDs ‘Us against the world – Live in Deutschland’ der Gruppe ‘Bound for Glory’, ‘Get beaten … or the Fuck out!’ der Gruppe ‘Terrorkorps’ und ‘Demo’ der Gruppe ‘Kommando Freisler’.
Medien, die im Teil A der Liste jugendgefährdender Medien verzeichnet sind, dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Für sie darf auch nicht geworben werden. Ebenfalls verboten sind Versandhandel und Einfuhr. Titel, die im Teil B der Liste jugendgefährdender Medien indiziert sind, dürfen auch unter Erwachsenen nicht verbreitet werden.
Das LKA stellte im vergangenen Jahr Indizierungsanregungen für 37 Tonträger und eine Internetseite. Für 35 Tonträger erfolgte eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle. Die Internetseite ist inzwischen abgeschaltet. In diesem Jahr wurden schon 29 Tonträger zur Indizierung eingereicht; in 16 Fällen wurde den Anregungen seitens der Bundesprüfstelle bislang stattgegeben.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Landeskriminalamt (LKA) erzielt im Kampf gegen jugendgefährdende und rechtsextremistische Musik weitere Erfolge. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzte aktuell auf Anregung des LKA insgesamt neun Musik-CDs auf den Index. Die CDs enthalten unter anderem ausländerfeindliche und antisemitische Texte sowie Texte, in denen das NS-Regime verherrlicht wird oder in denen zu Gewalt gegen Ausländer und Andersdenkende aufgerufen wird.
“Innenminister Jörg Schönbohm betonte heute in Potsdam: “Wir müssen auch weiter den Kampf gegen den Rechtsextremismus in allen seinen Formen und Erscheinungen mit hoher Intensität auf allen Ebenen führen. Das Vorgehen gegen die rechtsextreme Musikszene ist besonders wichtig, denn die Rechtsextremisten bedienen sich zunehmend der Musik, um junge Leute anzulocken und sie auf eine falsche Bahn zu bringen. Die Indizierungen sind ein neuerlicher Beleg für die Schlagkraft unserer Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsextremismus.Unser Kurs bleibt klar: Null Toleranz bei Extremisten.”
Die Bundesprüfstelle setzte die CDs ‘Lieder unserer Jugend’ der Gruppe ‘Jungsturm’, ‘Blood & Honour’ der Gruppe ‘Skriewdriver’ sowie die Sampler-DVD ‘Hass schürender Lärm II’ auf Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien.
Ebenso in Teil A indiziert wurde ein Sampler der Gruppe Landser mit dem Titel ‘Ganz Deutschland hört Landser’. Auf dem Sampler befinden sich auch Stücke, die Beweismittel im Strafverfahren gegen die Gruppe ‘Landser’ waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte im März 2005 die Einstufung der Band als kriminelle Vereinigung.
In Teil B der Liste wurden aufgenommen die Sampler ‘Volksbote 11” und ‘Best of NS Records III’ sowie die CDs ‘Us against the world – Live in Deutschland’ der Gruppe ‘Bound for Glory’, ‘Get beaten … or the Fuck out!’ der Gruppe ‘Terrorkorps’ und ‘Demo’ der Gruppe ‘Kommando Freisler’.
Medien, die im Teil A der Liste jugendgefährdender Medien verzeichnet sind, dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Für sie darf auch nicht geworben werden. Ebenfalls verboten sind Versandhandel und Einfuhr. Titel, die im Teil B der Liste jugendgefährdender Medien indiziert sind, dürfen auch unter Erwachsenen nicht verbreitet werden.
Das LKA stellte im vergangenen Jahr Indizierungsanregungen für 37 Tonträger und eine Internetseite. Für 35 Tonträger erfolgte eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle. Die Internetseite ist inzwischen abgeschaltet. In diesem Jahr wurden schon 29 Tonträger zur Indizierung eingereicht; in 16 Fällen wurde den Anregungen seitens der Bundesprüfstelle bislang stattgegeben.
Quelle: Ministerium des Innern