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NIEDERLAUSITZ aktuell

Eröffnung einer Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder der DDR

7:37 Uhr | 1. Juli 2012
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Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wird bei der brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe ab dem 2. Juli 2012 eine Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen, die in der DDR in Säuglingsheimen oder Heimen der Jugendhilfe waren, eingerichtet.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld wird für Hilfen eingesetzt, die Menschen bei anhaltenden Belastungen und Schädigungen aus der Zeit ihres Heimaufenthaltes benötigen. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte der Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich schon ca. 300 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg ca. 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, ca. 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Anlässlich der Eröffnung der Anlaufstelle sagte die Aufarbeitungsbeauftragte, Ulrike Poppe: „Die Betroffenen erfuhren in Kindheit und Jugend erschütternde Enttäuschungen durch die Institution, der sie anvertraut waren. Dazu gehörten seelische und körperliche Gewalt. Diese Erfahrungen haben das Vertrauen zu anderen Menschen und das Selbstwertgefühl so nachhaltig beeinträchtigt, dass vielen ehemaligen Heimkindern bis heute ein normales Leben verwehrt ist. Ich begrüße sehr, dass dieses Unrecht nun endlich gesellschaftlich anerkannt und Hilfe gegeben wird. Die Anlauf- und Beratungsstelle wird die Betroffenen mit allen Kräften unterstützen.“
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Martina Münch, begrüßt die Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle. „Der Bericht der Bundesregierung sowie der ostdeutschen Länder zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR hat offenbart, dass viele Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben und dass damit ihre Lebenschancen gravierend beeinträchtigt wurden“, so Jugendministerin Münch. „Der Fonds soll dazu beitragen, das Unrecht an den ehemaligen ostdeutschen Heimkindern anzuerkennen und zu lindern. Mir ist es dabei besonders wichtig, dass wir auch der Stigmatisierung dieser ehemaligen Heimkinder entgegenwirken und sie dabei unterstützen, ihr Schicksal öffentlich zu thematisieren.“
Landtagspräsident Gunter Fritsch zeigte sich anlässlich der anstehenden Eröffnung sehr erfreut über die zügige Einrichtung der Anlaufstelle und dankte allen an der Organisation Beteiligten. „Es ist eine gute und richtige Entscheidung, die Anlaufstelle bei der Aufarbeitungsbeauftragten anzusiedeln. Nicht nur, weil dort eine hohe Sachkunde im Umgang mit traumatisierten Menschen, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl vorhanden ist“, so Fritsch.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Wir bitten unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 oder per E-Mail unter anlaufstelle[at]lakd.brandenburg.de Beratungstermine zu vereinbaren.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wird bei der brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe ab dem 2. Juli 2012 eine Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen, die in der DDR in Säuglingsheimen oder Heimen der Jugendhilfe waren, eingerichtet.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld wird für Hilfen eingesetzt, die Menschen bei anhaltenden Belastungen und Schädigungen aus der Zeit ihres Heimaufenthaltes benötigen. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte der Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich schon ca. 300 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg ca. 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, ca. 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Anlässlich der Eröffnung der Anlaufstelle sagte die Aufarbeitungsbeauftragte, Ulrike Poppe: „Die Betroffenen erfuhren in Kindheit und Jugend erschütternde Enttäuschungen durch die Institution, der sie anvertraut waren. Dazu gehörten seelische und körperliche Gewalt. Diese Erfahrungen haben das Vertrauen zu anderen Menschen und das Selbstwertgefühl so nachhaltig beeinträchtigt, dass vielen ehemaligen Heimkindern bis heute ein normales Leben verwehrt ist. Ich begrüße sehr, dass dieses Unrecht nun endlich gesellschaftlich anerkannt und Hilfe gegeben wird. Die Anlauf- und Beratungsstelle wird die Betroffenen mit allen Kräften unterstützen.“
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Martina Münch, begrüßt die Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle. „Der Bericht der Bundesregierung sowie der ostdeutschen Länder zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR hat offenbart, dass viele Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben und dass damit ihre Lebenschancen gravierend beeinträchtigt wurden“, so Jugendministerin Münch. „Der Fonds soll dazu beitragen, das Unrecht an den ehemaligen ostdeutschen Heimkindern anzuerkennen und zu lindern. Mir ist es dabei besonders wichtig, dass wir auch der Stigmatisierung dieser ehemaligen Heimkinder entgegenwirken und sie dabei unterstützen, ihr Schicksal öffentlich zu thematisieren.“
Landtagspräsident Gunter Fritsch zeigte sich anlässlich der anstehenden Eröffnung sehr erfreut über die zügige Einrichtung der Anlaufstelle und dankte allen an der Organisation Beteiligten. „Es ist eine gute und richtige Entscheidung, die Anlaufstelle bei der Aufarbeitungsbeauftragten anzusiedeln. Nicht nur, weil dort eine hohe Sachkunde im Umgang mit traumatisierten Menschen, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl vorhanden ist“, so Fritsch.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Wir bitten unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 oder per E-Mail unter anlaufstelle[at]lakd.brandenburg.de Beratungstermine zu vereinbaren.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wird bei der brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe ab dem 2. Juli 2012 eine Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen, die in der DDR in Säuglingsheimen oder Heimen der Jugendhilfe waren, eingerichtet.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld wird für Hilfen eingesetzt, die Menschen bei anhaltenden Belastungen und Schädigungen aus der Zeit ihres Heimaufenthaltes benötigen. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte der Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich schon ca. 300 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg ca. 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, ca. 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Anlässlich der Eröffnung der Anlaufstelle sagte die Aufarbeitungsbeauftragte, Ulrike Poppe: „Die Betroffenen erfuhren in Kindheit und Jugend erschütternde Enttäuschungen durch die Institution, der sie anvertraut waren. Dazu gehörten seelische und körperliche Gewalt. Diese Erfahrungen haben das Vertrauen zu anderen Menschen und das Selbstwertgefühl so nachhaltig beeinträchtigt, dass vielen ehemaligen Heimkindern bis heute ein normales Leben verwehrt ist. Ich begrüße sehr, dass dieses Unrecht nun endlich gesellschaftlich anerkannt und Hilfe gegeben wird. Die Anlauf- und Beratungsstelle wird die Betroffenen mit allen Kräften unterstützen.“
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Martina Münch, begrüßt die Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle. „Der Bericht der Bundesregierung sowie der ostdeutschen Länder zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR hat offenbart, dass viele Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben und dass damit ihre Lebenschancen gravierend beeinträchtigt wurden“, so Jugendministerin Münch. „Der Fonds soll dazu beitragen, das Unrecht an den ehemaligen ostdeutschen Heimkindern anzuerkennen und zu lindern. Mir ist es dabei besonders wichtig, dass wir auch der Stigmatisierung dieser ehemaligen Heimkinder entgegenwirken und sie dabei unterstützen, ihr Schicksal öffentlich zu thematisieren.“
Landtagspräsident Gunter Fritsch zeigte sich anlässlich der anstehenden Eröffnung sehr erfreut über die zügige Einrichtung der Anlaufstelle und dankte allen an der Organisation Beteiligten. „Es ist eine gute und richtige Entscheidung, die Anlaufstelle bei der Aufarbeitungsbeauftragten anzusiedeln. Nicht nur, weil dort eine hohe Sachkunde im Umgang mit traumatisierten Menschen, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl vorhanden ist“, so Fritsch.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Wir bitten unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 oder per E-Mail unter anlaufstelle[at]lakd.brandenburg.de Beratungstermine zu vereinbaren.
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Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 7. Juni 2012 wird bei der brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten Ulrike Poppe ab dem 2. Juli 2012 eine Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen, die in der DDR in Säuglingsheimen oder Heimen der Jugendhilfe waren, eingerichtet.
Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld wird für Hilfen eingesetzt, die Menschen bei anhaltenden Belastungen und Schädigungen aus der Zeit ihres Heimaufenthaltes benötigen. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro am Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte der Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen aus dem Fonds. Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Bisher haben sich schon ca. 300 Betroffene an die Aufarbeitungsbeauftragte gewandt, mit vielen weiteren Anfragen wird gerechnet. Zwischen 1949 und 1990 lebten auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg ca. 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, ca. 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Anlässlich der Eröffnung der Anlaufstelle sagte die Aufarbeitungsbeauftragte, Ulrike Poppe: „Die Betroffenen erfuhren in Kindheit und Jugend erschütternde Enttäuschungen durch die Institution, der sie anvertraut waren. Dazu gehörten seelische und körperliche Gewalt. Diese Erfahrungen haben das Vertrauen zu anderen Menschen und das Selbstwertgefühl so nachhaltig beeinträchtigt, dass vielen ehemaligen Heimkindern bis heute ein normales Leben verwehrt ist. Ich begrüße sehr, dass dieses Unrecht nun endlich gesellschaftlich anerkannt und Hilfe gegeben wird. Die Anlauf- und Beratungsstelle wird die Betroffenen mit allen Kräften unterstützen.“
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Martina Münch, begrüßt die Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle. „Der Bericht der Bundesregierung sowie der ostdeutschen Länder zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR hat offenbart, dass viele Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben und dass damit ihre Lebenschancen gravierend beeinträchtigt wurden“, so Jugendministerin Münch. „Der Fonds soll dazu beitragen, das Unrecht an den ehemaligen ostdeutschen Heimkindern anzuerkennen und zu lindern. Mir ist es dabei besonders wichtig, dass wir auch der Stigmatisierung dieser ehemaligen Heimkinder entgegenwirken und sie dabei unterstützen, ihr Schicksal öffentlich zu thematisieren.“
Landtagspräsident Gunter Fritsch zeigte sich anlässlich der anstehenden Eröffnung sehr erfreut über die zügige Einrichtung der Anlaufstelle und dankte allen an der Organisation Beteiligten. „Es ist eine gute und richtige Entscheidung, die Anlaufstelle bei der Aufarbeitungsbeauftragten anzusiedeln. Nicht nur, weil dort eine hohe Sachkunde im Umgang mit traumatisierten Menschen, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl vorhanden ist“, so Fritsch.
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Wir bitten unter der Telefonnummer 0331/ 237 292 17 oder per E-Mail unter anlaufstelle[at]lakd.brandenburg.de Beratungstermine zu vereinbaren.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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