Sobald ein Unternehmen seine eigene Zinslast nur noch durch neue Kredite tilgt und keine echte Entschuldung mehr aus eigenen Mitteln leisten kann, gilt es nach deutschem Handelsrecht als vermögenswirksam insolvent. Ist dieser Status erreicht, wird in der Regel ein Insolvenzverwalter bestellt und anschließend ein Gerichtsbeschluss erlassen, um das restliche Vermögen des Unternehmens zu liquidieren, also in Geld umzuwandeln. Die Gläubiger werden dann anteilig aus den erhaltenen Mitteln entschädigt.
Was wird versteigert?
Konkursverkäufe in Form von Insolvenzversteigerungen sind an dieser Stelle für Verbraucher von besonderem Interesse. Nicht selten werden gut erhaltene Waren, Produktionsmittel, Büromöbel und Kraftfahrzeuge in großen Mengen zu günstigen Preisen angeboten. Kunden sollten sich im Vorfeld jedoch auch der rechtlichen Implikationen bewusst sein. Gerade bei Versteigerungen entfallen diverse Verbraucherrechte. Der Verkauf oder die Konkursversteigerung der Konkursmasse wird durch Amtsgerichte, amtliche oder andere örtliche Körperschaften und teilweise durch die Industrie- und Handelskammer bekannt gemacht. Die Spanne der Fristen kann dabei recht divers ausfallen und eine frühzeitige Recherche im Internet oder vor Ort ist für Schnäppchenjäger sehr empfehlenswert.
Bei Firmenfahrzeugen genau hinschauen
Alle Ersteigerungen erfolgen nach dem Prinzip „gekauft, wie gesehen“. Das bedeutet, dass Schadensersatzansprüche wegen technischer Ausfälle und sonstiger Mängel nach Abschluss der Transaktion nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern nicht arglistige Täuschung vorliegt (bspw. durch bewusste Verschleierung von Schäden). Diese rechtliche Konstellation ist natürlich besonders zu beachten, wenn man ein Firmenauto aus der Konkursmasse ersteigern will. Eine vorherige Besichtigung des betreffenden Fahrzeugs ist unbedingt erforderlich! Dazu besteht in aller Regel Gelegenheit vor einem Verkauf oder einer Versteigerung. Hat der Insolvenzverwalter noch kein qualifiziertes Gutachten erstellt, empfiehlt es sich, während der Probefahrt in Anwesenheit eines bevollmächtigten Vertreters die nächste Prüfstelle aufzusuchen. TÜV, ADAC sowie viele Werkstätten prüfen Gebrauchtwagen auf Herz und Nieren und können deren Zustand ermitteln.
Wer bietet, sollte es auch so meinen
Für die Versteigerung gelten besondere Bedingungen. Alle konkurrierenden Bieter müssen sich hier vorab registrieren und erhalten die entsprechende Bieterkarte. Gebote sind nach Anzeige verbindlich. Abgegebene Gebote können nicht zurückgezogen werden! Die Auktion ist mit dem Zuschlag rechtsverbindlich. Anschließend wird der Auktionsgegenstand gekauft, der in der Regel sofort bar bezahlt werden muss, womit alle mit dem Gegenstand verbundenen rechtlichen Verpflichtungen sofort übernommen werden.