Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – hat seine heftige Kritik am Vorhaben der Landesregierung zur Anhebung des Pensionsalters für den Polizeivollzugsdienst von 60 auf 67 Jahre erneuert. Der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (52) forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in einem Brief auf, die Planungen sofort zu stoppen. Haushaltspolitische Ziele dürften nicht weiterhin auf Kosten der ohnehin durch die seit 2002 ständig andauernden Personalkürzungen zunehmend überforderten Polizeibeamtinnen und –beamten verfolgt werden, so Bauch weiter. Wer wie die Landesregierung eine durchgängige Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre durchsetzen wolle, verkenne vollkommen die Gründe für die in ganz Deutschland angewandte besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte in Polizei, Feuerwehr und Justiz. Bauch warnte die Regierung davor, den Bogen zu überspannen, indem sie u.a. die hohe Belastung kriminalpolizeilicher Arbeit diskreditiert. Er verwies auf den jetzt schon hohen Krankenstand bei der Polizei und die überdurchschnittlich hohe Sterberate von Polizisten vor Erreichen des Pensionsalters im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Wer nun eine Lebensarbeitszeitverlängerung dieses Ausmaßes ernsthaft beabsichtigt, spekuliere auf ein „pensionskassenfreundliches Frühableben“ der Betroffenen bzw. deren krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbußen. Bauch warf der Landesregierung ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, welches den Betroffenen als blanker Zynismus erscheint. Eine solche Politik habe mit dem sozialen Anspruch der Landesregierung und deren gesetzlicher Verpflichtung zur Fürsorge für seine Landesbeamten nichts zu tun.
Quelle: Bund deutscher Kriminalbeamter, Brandenburg