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Start der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012

17:44 Uhr | 30. September 2011
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Ab dem 1. Januar 2012 wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert. Alle Arbeitnehmer erhalten dazu ab sofort ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Die Bürger sollten die übermittelten Daten auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass zu Lasten der Arbeitnehmer ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt.
Anders als beim Jahreswechsel 2010/2011 werden diesmal vorhandene Freibeträge nicht automatisch für 2012 übernommen. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, müssen daher neu beantragt werden, damit sie bei der Lohnabrechnung im Januar 2012 berücksichtigt werden können.
Aufgrund des zu erwartenden umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare (z.B. Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2012, Anträge auf Steuerklassenwechsel) sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet unter: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abrufbar.
Das elektronische Verfahren bringt viele Vereinfachungen für den Bürger und die Verwaltung. Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse müssen die bisherigen Lohnsteuerkarten nicht mehr von der Gemeinde bzw. dem Finanzamt geändert werden, es erfolgt grundsätzlich eine digitale Verarbeitung. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der bisherigen Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Künftig wird beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen – zum Beispiel von I/I in IV/IV – elektronisch erfasst und automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss nur noch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und sein Geburtsdatum angeben.
Hintergrund:
Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und –abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2012 werden alle Lohnsteuerdaten direkt vom Arbeitgeber digital an die Finanzämter übermittelt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Ab dem 1. Januar 2012 wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert. Alle Arbeitnehmer erhalten dazu ab sofort ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Die Bürger sollten die übermittelten Daten auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass zu Lasten der Arbeitnehmer ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt.
Anders als beim Jahreswechsel 2010/2011 werden diesmal vorhandene Freibeträge nicht automatisch für 2012 übernommen. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, müssen daher neu beantragt werden, damit sie bei der Lohnabrechnung im Januar 2012 berücksichtigt werden können.
Aufgrund des zu erwartenden umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare (z.B. Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2012, Anträge auf Steuerklassenwechsel) sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet unter: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abrufbar.
Das elektronische Verfahren bringt viele Vereinfachungen für den Bürger und die Verwaltung. Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse müssen die bisherigen Lohnsteuerkarten nicht mehr von der Gemeinde bzw. dem Finanzamt geändert werden, es erfolgt grundsätzlich eine digitale Verarbeitung. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der bisherigen Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Künftig wird beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen – zum Beispiel von I/I in IV/IV – elektronisch erfasst und automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss nur noch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und sein Geburtsdatum angeben.
Hintergrund:
Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und –abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2012 werden alle Lohnsteuerdaten direkt vom Arbeitgeber digital an die Finanzämter übermittelt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Ab dem 1. Januar 2012 wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert. Alle Arbeitnehmer erhalten dazu ab sofort ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Die Bürger sollten die übermittelten Daten auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass zu Lasten der Arbeitnehmer ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt.
Anders als beim Jahreswechsel 2010/2011 werden diesmal vorhandene Freibeträge nicht automatisch für 2012 übernommen. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, müssen daher neu beantragt werden, damit sie bei der Lohnabrechnung im Januar 2012 berücksichtigt werden können.
Aufgrund des zu erwartenden umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare (z.B. Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2012, Anträge auf Steuerklassenwechsel) sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet unter: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abrufbar.
Das elektronische Verfahren bringt viele Vereinfachungen für den Bürger und die Verwaltung. Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse müssen die bisherigen Lohnsteuerkarten nicht mehr von der Gemeinde bzw. dem Finanzamt geändert werden, es erfolgt grundsätzlich eine digitale Verarbeitung. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der bisherigen Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Künftig wird beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen – zum Beispiel von I/I in IV/IV – elektronisch erfasst und automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss nur noch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und sein Geburtsdatum angeben.
Hintergrund:
Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und –abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2012 werden alle Lohnsteuerdaten direkt vom Arbeitgeber digital an die Finanzämter übermittelt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Ab dem 1. Januar 2012 wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert. Alle Arbeitnehmer erhalten dazu ab sofort ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Die Bürger sollten die übermittelten Daten auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass zu Lasten der Arbeitnehmer ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt.
Anders als beim Jahreswechsel 2010/2011 werden diesmal vorhandene Freibeträge nicht automatisch für 2012 übernommen. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, müssen daher neu beantragt werden, damit sie bei der Lohnabrechnung im Januar 2012 berücksichtigt werden können.
Aufgrund des zu erwartenden umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare (z.B. Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2012, Anträge auf Steuerklassenwechsel) sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet unter: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abrufbar.
Das elektronische Verfahren bringt viele Vereinfachungen für den Bürger und die Verwaltung. Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse müssen die bisherigen Lohnsteuerkarten nicht mehr von der Gemeinde bzw. dem Finanzamt geändert werden, es erfolgt grundsätzlich eine digitale Verarbeitung. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der bisherigen Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Künftig wird beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen – zum Beispiel von I/I in IV/IV – elektronisch erfasst und automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss nur noch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und sein Geburtsdatum angeben.
Hintergrund:
Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und –abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2012 werden alle Lohnsteuerdaten direkt vom Arbeitgeber digital an die Finanzämter übermittelt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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