Schülerinnen und Schüler, die nur in den Sommerferien und damit nicht das gesamte Jahr einer Tätigkeit nachgehen, zahlen regelmäßig zuviel Lohnsteuer. Darauf hat zum gestrigen Ferienbeginn in Brandenburg das Ministerium der Finanzen hingewiesen. Das gleiche gelte häufig für Studentinnen und Studenten, die beispielsweise nur in den Semesterferien für einen Arbeitgeber tätig sind. Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer sei, dass bei der Lohnsteuerberechnung unterstellt werde, dass die Schüler oder Studenten im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielen. Da dies etwa bei einem Ferienjob nicht der Fall sei, führe der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen – zu einem zu hohen Abzug. Um Schüler und Studenten auf diesen Sachverhalt und Wissenswertes rund um die Besteuerung von Ferienjobs hinzuweisen, hat das brandenburgische Finanzministerium zu Ferienbeginn eine ausführliche Steuerinformation zum Thema auf der eigenen Internetseite und den Onlineauftritten aller Finanzämter in Brandenburg frei geschaltet. Hier erfahren Schüler und Studenten auch, wie sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten können.
In vielen Fällen erhalten Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten oft sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Das ist bei der Steuerklasse I im Jahr 2011 zum Beispiel dann der Fall, wenn die gesamten Einkünfte im Jahr nicht höher als rund 10.200 Euro liegen werden.
Das ausführliche Serviceangebot rund um (Ferien-)Jobs informiert darüber hinaus auch zu Tätigkeiten, die von Schülern und Studenten in einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit ausgeführt werden oder wie sich die Einkünfte von volljährigen Kindern für die Eltern auswirken können.
Ausführliche Informationen zu (Ferien-)Jobs
Die Steuertipps für Schüler/innen und Studenten/innen zu (Ferien-)Jobs stehen sowohl auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen als auch auf den Internetauftritten der Finanzämter in Brandenburg kostenlos zur Verfügung.
Finanzamt > Steuerinformationen > Schüler/innen und Studenten/innen
Quelle: Ministerium der Finanzen
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