Die Landesregierung hat den Entwurf des Vergabegesetzes, den das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat, dem Landtag zugeleitet. Mit dem „Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ wird ein zentrales Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Der Gesetzentwurf setzt die vier Kernthemen aus dem im Februar 2010 von Minister Christoffers vorgelegten Eckpunktepapier um.
Lohnuntergrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz werden Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab einem Auftragswert von 3.000 Euro aufgestellt. Danach werden öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro zahlen. Keine Anwendung findet das Gesetz in Fällen, in denen es einen höheren Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt, der von den Zollbehörden kontrolliert wird. Diese Ausnahme gilt bei Bauleistungen bis 100.000 Euro und bei Dienstleistungen bis 10.000 Euro. Darüber wird auch die Einhaltung eines höheren AEntG-Mindestlohnes mit den Regeln und Sanktionen des Vergabegesetzes kontrolliert.
Tariftreue im Öffentlichen Personennahverkehr: Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wird statt einer Mindestvergütung eine Tariftreueregelung getroffen. Darin ist festgeschrieben, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV auf Straße und Schiene die Beschäftigten „mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt” gezahlt bekommen.
Rechtssicherheit für die Vergabestellen: Im Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die die Vergabestellen rechtssicher in die Lage versetzen, das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen.
Konnexitätsprinzip: Das Land gewährt den Kommunen für die mit der Anwendung des Gesetzes verbundenen Mehrbelastungen beim Verwaltungsaufwand einen finanziellen Ausgleich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Die Landesregierung hat den Entwurf des Vergabegesetzes, den das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat, dem Landtag zugeleitet. Mit dem „Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ wird ein zentrales Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Der Gesetzentwurf setzt die vier Kernthemen aus dem im Februar 2010 von Minister Christoffers vorgelegten Eckpunktepapier um.
Lohnuntergrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz werden Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab einem Auftragswert von 3.000 Euro aufgestellt. Danach werden öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro zahlen. Keine Anwendung findet das Gesetz in Fällen, in denen es einen höheren Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt, der von den Zollbehörden kontrolliert wird. Diese Ausnahme gilt bei Bauleistungen bis 100.000 Euro und bei Dienstleistungen bis 10.000 Euro. Darüber wird auch die Einhaltung eines höheren AEntG-Mindestlohnes mit den Regeln und Sanktionen des Vergabegesetzes kontrolliert.
Tariftreue im Öffentlichen Personennahverkehr: Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wird statt einer Mindestvergütung eine Tariftreueregelung getroffen. Darin ist festgeschrieben, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV auf Straße und Schiene die Beschäftigten „mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt” gezahlt bekommen.
Rechtssicherheit für die Vergabestellen: Im Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die die Vergabestellen rechtssicher in die Lage versetzen, das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen.
Konnexitätsprinzip: Das Land gewährt den Kommunen für die mit der Anwendung des Gesetzes verbundenen Mehrbelastungen beim Verwaltungsaufwand einen finanziellen Ausgleich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Die Landesregierung hat den Entwurf des Vergabegesetzes, den das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat, dem Landtag zugeleitet. Mit dem „Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ wird ein zentrales Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Der Gesetzentwurf setzt die vier Kernthemen aus dem im Februar 2010 von Minister Christoffers vorgelegten Eckpunktepapier um.
Lohnuntergrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz werden Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab einem Auftragswert von 3.000 Euro aufgestellt. Danach werden öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro zahlen. Keine Anwendung findet das Gesetz in Fällen, in denen es einen höheren Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt, der von den Zollbehörden kontrolliert wird. Diese Ausnahme gilt bei Bauleistungen bis 100.000 Euro und bei Dienstleistungen bis 10.000 Euro. Darüber wird auch die Einhaltung eines höheren AEntG-Mindestlohnes mit den Regeln und Sanktionen des Vergabegesetzes kontrolliert.
Tariftreue im Öffentlichen Personennahverkehr: Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wird statt einer Mindestvergütung eine Tariftreueregelung getroffen. Darin ist festgeschrieben, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV auf Straße und Schiene die Beschäftigten „mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt” gezahlt bekommen.
Rechtssicherheit für die Vergabestellen: Im Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die die Vergabestellen rechtssicher in die Lage versetzen, das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen.
Konnexitätsprinzip: Das Land gewährt den Kommunen für die mit der Anwendung des Gesetzes verbundenen Mehrbelastungen beim Verwaltungsaufwand einen finanziellen Ausgleich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Die Landesregierung hat den Entwurf des Vergabegesetzes, den das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat, dem Landtag zugeleitet. Mit dem „Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ wird ein zentrales Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Der Gesetzentwurf setzt die vier Kernthemen aus dem im Februar 2010 von Minister Christoffers vorgelegten Eckpunktepapier um.
Lohnuntergrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz werden Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab einem Auftragswert von 3.000 Euro aufgestellt. Danach werden öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro zahlen. Keine Anwendung findet das Gesetz in Fällen, in denen es einen höheren Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt, der von den Zollbehörden kontrolliert wird. Diese Ausnahme gilt bei Bauleistungen bis 100.000 Euro und bei Dienstleistungen bis 10.000 Euro. Darüber wird auch die Einhaltung eines höheren AEntG-Mindestlohnes mit den Regeln und Sanktionen des Vergabegesetzes kontrolliert.
Tariftreue im Öffentlichen Personennahverkehr: Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wird statt einer Mindestvergütung eine Tariftreueregelung getroffen. Darin ist festgeschrieben, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV auf Straße und Schiene die Beschäftigten „mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt” gezahlt bekommen.
Rechtssicherheit für die Vergabestellen: Im Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die die Vergabestellen rechtssicher in die Lage versetzen, das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen.
Konnexitätsprinzip: Das Land gewährt den Kommunen für die mit der Anwendung des Gesetzes verbundenen Mehrbelastungen beim Verwaltungsaufwand einen finanziellen Ausgleich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten