Für die Schutzbereichsleiter und Wachenleiter der Polizei Brandenburg werden jetzt erneut Anfragen hinsichtlich einer möglichen Tätigkeit für die frühere DDR-Staatssicherheit bei der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) gestellt. Dies hat Innenminister Dietmar Woidke entschieden. Betroffen sind nach derzeitigem Stand 15 Schutzbereichsleiter, 45 Wachenleiter und acht Leiter von Wasserschutzpolizeiwachen (Abweichungen zur Zahl der Polizeidienststellen ergeben sich u.a. aus dem Alter der Betreffenden. Beispiel: Der jüngste Wachenleiter in Brandenburg ist 1977 geboren. Für solche Beamte ist eine Abfrage erstens rechtlich nicht möglich und wäre zweitens auch vollkommen sinnlos. Eine WSP-Wache hat derzeit keinen Leiter.). Bei der erneuten Abfrage gehe es darum, „Auskünfte der Behörde auf dem aktuellen Stand zu erhalten“, sagte Woidke. „Ich will Klarheit. Das liegt auch und gerade im Interesse der Polizei selbst.“ Die bisher vorliegenden Abfrageergebnisse beim BStU stammen zumeist aus den Überprüfungsverfahren aus den 90er Jahren.
Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz dürfen derartige Auskünfte von öffentlichen Stellen für solche Beschäftige angefordert und verwendet werden, „die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen“ (StUG, § 20 und 21). Auf der Grundlage einer kürzlich durchgeführten eigenen gründlichen juristischen Prüfung ist das Innenministerium der Auffassung, dass eine erneute Abfrage für den betreffenden Personenkreis nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zulässig ist. Bislang hatte das Innenministerium den Behördenbegriff restriktiver ausgelegt. Die erneute Prüfung der Rechtslage war von Woidke vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Polizei und Stasi veranlasst worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Für die Schutzbereichsleiter und Wachenleiter der Polizei Brandenburg werden jetzt erneut Anfragen hinsichtlich einer möglichen Tätigkeit für die frühere DDR-Staatssicherheit bei der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) gestellt. Dies hat Innenminister Dietmar Woidke entschieden. Betroffen sind nach derzeitigem Stand 15 Schutzbereichsleiter, 45 Wachenleiter und acht Leiter von Wasserschutzpolizeiwachen (Abweichungen zur Zahl der Polizeidienststellen ergeben sich u.a. aus dem Alter der Betreffenden. Beispiel: Der jüngste Wachenleiter in Brandenburg ist 1977 geboren. Für solche Beamte ist eine Abfrage erstens rechtlich nicht möglich und wäre zweitens auch vollkommen sinnlos. Eine WSP-Wache hat derzeit keinen Leiter.). Bei der erneuten Abfrage gehe es darum, „Auskünfte der Behörde auf dem aktuellen Stand zu erhalten“, sagte Woidke. „Ich will Klarheit. Das liegt auch und gerade im Interesse der Polizei selbst.“ Die bisher vorliegenden Abfrageergebnisse beim BStU stammen zumeist aus den Überprüfungsverfahren aus den 90er Jahren.
Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz dürfen derartige Auskünfte von öffentlichen Stellen für solche Beschäftige angefordert und verwendet werden, „die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen“ (StUG, § 20 und 21). Auf der Grundlage einer kürzlich durchgeführten eigenen gründlichen juristischen Prüfung ist das Innenministerium der Auffassung, dass eine erneute Abfrage für den betreffenden Personenkreis nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zulässig ist. Bislang hatte das Innenministerium den Behördenbegriff restriktiver ausgelegt. Die erneute Prüfung der Rechtslage war von Woidke vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Polizei und Stasi veranlasst worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Für die Schutzbereichsleiter und Wachenleiter der Polizei Brandenburg werden jetzt erneut Anfragen hinsichtlich einer möglichen Tätigkeit für die frühere DDR-Staatssicherheit bei der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) gestellt. Dies hat Innenminister Dietmar Woidke entschieden. Betroffen sind nach derzeitigem Stand 15 Schutzbereichsleiter, 45 Wachenleiter und acht Leiter von Wasserschutzpolizeiwachen (Abweichungen zur Zahl der Polizeidienststellen ergeben sich u.a. aus dem Alter der Betreffenden. Beispiel: Der jüngste Wachenleiter in Brandenburg ist 1977 geboren. Für solche Beamte ist eine Abfrage erstens rechtlich nicht möglich und wäre zweitens auch vollkommen sinnlos. Eine WSP-Wache hat derzeit keinen Leiter.). Bei der erneuten Abfrage gehe es darum, „Auskünfte der Behörde auf dem aktuellen Stand zu erhalten“, sagte Woidke. „Ich will Klarheit. Das liegt auch und gerade im Interesse der Polizei selbst.“ Die bisher vorliegenden Abfrageergebnisse beim BStU stammen zumeist aus den Überprüfungsverfahren aus den 90er Jahren.
Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz dürfen derartige Auskünfte von öffentlichen Stellen für solche Beschäftige angefordert und verwendet werden, „die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen“ (StUG, § 20 und 21). Auf der Grundlage einer kürzlich durchgeführten eigenen gründlichen juristischen Prüfung ist das Innenministerium der Auffassung, dass eine erneute Abfrage für den betreffenden Personenkreis nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zulässig ist. Bislang hatte das Innenministerium den Behördenbegriff restriktiver ausgelegt. Die erneute Prüfung der Rechtslage war von Woidke vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Polizei und Stasi veranlasst worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Für die Schutzbereichsleiter und Wachenleiter der Polizei Brandenburg werden jetzt erneut Anfragen hinsichtlich einer möglichen Tätigkeit für die frühere DDR-Staatssicherheit bei der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) gestellt. Dies hat Innenminister Dietmar Woidke entschieden. Betroffen sind nach derzeitigem Stand 15 Schutzbereichsleiter, 45 Wachenleiter und acht Leiter von Wasserschutzpolizeiwachen (Abweichungen zur Zahl der Polizeidienststellen ergeben sich u.a. aus dem Alter der Betreffenden. Beispiel: Der jüngste Wachenleiter in Brandenburg ist 1977 geboren. Für solche Beamte ist eine Abfrage erstens rechtlich nicht möglich und wäre zweitens auch vollkommen sinnlos. Eine WSP-Wache hat derzeit keinen Leiter.). Bei der erneuten Abfrage gehe es darum, „Auskünfte der Behörde auf dem aktuellen Stand zu erhalten“, sagte Woidke. „Ich will Klarheit. Das liegt auch und gerade im Interesse der Polizei selbst.“ Die bisher vorliegenden Abfrageergebnisse beim BStU stammen zumeist aus den Überprüfungsverfahren aus den 90er Jahren.
Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz dürfen derartige Auskünfte von öffentlichen Stellen für solche Beschäftige angefordert und verwendet werden, „die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen“ (StUG, § 20 und 21). Auf der Grundlage einer kürzlich durchgeführten eigenen gründlichen juristischen Prüfung ist das Innenministerium der Auffassung, dass eine erneute Abfrage für den betreffenden Personenkreis nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zulässig ist. Bislang hatte das Innenministerium den Behördenbegriff restriktiver ausgelegt. Die erneute Prüfung der Rechtslage war von Woidke vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Polizei und Stasi veranlasst worden.
Quelle: Ministerium des Innern