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Gastschülerabkommen zwischen Brandenburg und Berlin unterschriftsreif

19:25 Uhr | 1. April 2008
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Das neue Gastschülerabkommen zwischen Brandenburg und Berlin ist unterschriftsreif. Nachdem das Kabinett in Berlin bereits am 10. März 2008 die Vereinbarung verabschiedet hatte, nahm heute auch das Kabinett in Potsdam den Entwurf von Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht und Berlins Bildungssenators Prof. Dr. Jürgen Zöllner zur Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ zustimmend zur Kenntnis. Die Vereinbarung wird in Kürze von beiden Politikern unterzeichnet. Das geänderte Abkommen gilt ab 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013.
Rupprecht und Zöllner zeigten sich erfreut, dass es gelungen sei, die gute Kooperation der vergangenen Jahre fortzusetzen. Sie betonten: „Diese Regelung zwischen den beiden Ländern erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg, schafft Transparenz und zeigt einmal mehr, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg mittlerweile zusammenarbeitet.“
Mit dem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Land im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Um den Saldo in Grenzen zu halten, muss für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass die Schüler auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig sind und die Eltern insbesondere wegen Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind. Da mehr Schülerinnen und Schüler von Brandenburg an Berliner Schulen wechseln als umgekehrt, wird Brandenburg wie bisher Ausgleichszahlungen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr an Berlin zahlen.
Die Anzahl der Lehrkräfte, die Berlin aus Brandenburg übernimmt, wurde gesenkt. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden es nur noch 40 Lehrkräfte pro Jahr sein. Im Schuljahr 2008/2009 sind es etwa 60 Lehrkräfte.
Neu aufgenommenen wurde eine Regelung für die Schülerinnen und Schüler der Ortsteile Ahrensfelde, Eiche und Mehrow der Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim). Damit soll die Aufnahme dieser Kinder und Jugendlichen an Berliner Schulen erleichtert werden. Die Schulversorgung dieser Schüler wurde zu DDR-Zeit durch den damaligen Ost-Berliner Stadtbezirk Mahrzahn gesichert. Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung haben beide Länder im Interesse der Kinder und Jugendlichen nun für Planungssicherheit gesorgt: Für Schülerinnen und Schüler, die in den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche oder Mehrow mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnhaft sind und in Berlin eine Schule besuchen wollen, wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes als gegeben angesehen.
Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Staatskanzlei

Das neue Gastschülerabkommen zwischen Brandenburg und Berlin ist unterschriftsreif. Nachdem das Kabinett in Berlin bereits am 10. März 2008 die Vereinbarung verabschiedet hatte, nahm heute auch das Kabinett in Potsdam den Entwurf von Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht und Berlins Bildungssenators Prof. Dr. Jürgen Zöllner zur Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ zustimmend zur Kenntnis. Die Vereinbarung wird in Kürze von beiden Politikern unterzeichnet. Das geänderte Abkommen gilt ab 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013.
Rupprecht und Zöllner zeigten sich erfreut, dass es gelungen sei, die gute Kooperation der vergangenen Jahre fortzusetzen. Sie betonten: „Diese Regelung zwischen den beiden Ländern erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg, schafft Transparenz und zeigt einmal mehr, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg mittlerweile zusammenarbeitet.“
Mit dem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Land im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Um den Saldo in Grenzen zu halten, muss für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass die Schüler auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig sind und die Eltern insbesondere wegen Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind. Da mehr Schülerinnen und Schüler von Brandenburg an Berliner Schulen wechseln als umgekehrt, wird Brandenburg wie bisher Ausgleichszahlungen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr an Berlin zahlen.
Die Anzahl der Lehrkräfte, die Berlin aus Brandenburg übernimmt, wurde gesenkt. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden es nur noch 40 Lehrkräfte pro Jahr sein. Im Schuljahr 2008/2009 sind es etwa 60 Lehrkräfte.
Neu aufgenommenen wurde eine Regelung für die Schülerinnen und Schüler der Ortsteile Ahrensfelde, Eiche und Mehrow der Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim). Damit soll die Aufnahme dieser Kinder und Jugendlichen an Berliner Schulen erleichtert werden. Die Schulversorgung dieser Schüler wurde zu DDR-Zeit durch den damaligen Ost-Berliner Stadtbezirk Mahrzahn gesichert. Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung haben beide Länder im Interesse der Kinder und Jugendlichen nun für Planungssicherheit gesorgt: Für Schülerinnen und Schüler, die in den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche oder Mehrow mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnhaft sind und in Berlin eine Schule besuchen wollen, wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes als gegeben angesehen.
Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Staatskanzlei

Das neue Gastschülerabkommen zwischen Brandenburg und Berlin ist unterschriftsreif. Nachdem das Kabinett in Berlin bereits am 10. März 2008 die Vereinbarung verabschiedet hatte, nahm heute auch das Kabinett in Potsdam den Entwurf von Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht und Berlins Bildungssenators Prof. Dr. Jürgen Zöllner zur Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ zustimmend zur Kenntnis. Die Vereinbarung wird in Kürze von beiden Politikern unterzeichnet. Das geänderte Abkommen gilt ab 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013.
Rupprecht und Zöllner zeigten sich erfreut, dass es gelungen sei, die gute Kooperation der vergangenen Jahre fortzusetzen. Sie betonten: „Diese Regelung zwischen den beiden Ländern erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg, schafft Transparenz und zeigt einmal mehr, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg mittlerweile zusammenarbeitet.“
Mit dem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Land im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Um den Saldo in Grenzen zu halten, muss für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass die Schüler auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig sind und die Eltern insbesondere wegen Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind. Da mehr Schülerinnen und Schüler von Brandenburg an Berliner Schulen wechseln als umgekehrt, wird Brandenburg wie bisher Ausgleichszahlungen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr an Berlin zahlen.
Die Anzahl der Lehrkräfte, die Berlin aus Brandenburg übernimmt, wurde gesenkt. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden es nur noch 40 Lehrkräfte pro Jahr sein. Im Schuljahr 2008/2009 sind es etwa 60 Lehrkräfte.
Neu aufgenommenen wurde eine Regelung für die Schülerinnen und Schüler der Ortsteile Ahrensfelde, Eiche und Mehrow der Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim). Damit soll die Aufnahme dieser Kinder und Jugendlichen an Berliner Schulen erleichtert werden. Die Schulversorgung dieser Schüler wurde zu DDR-Zeit durch den damaligen Ost-Berliner Stadtbezirk Mahrzahn gesichert. Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung haben beide Länder im Interesse der Kinder und Jugendlichen nun für Planungssicherheit gesorgt: Für Schülerinnen und Schüler, die in den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche oder Mehrow mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnhaft sind und in Berlin eine Schule besuchen wollen, wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes als gegeben angesehen.
Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Staatskanzlei

Das neue Gastschülerabkommen zwischen Brandenburg und Berlin ist unterschriftsreif. Nachdem das Kabinett in Berlin bereits am 10. März 2008 die Vereinbarung verabschiedet hatte, nahm heute auch das Kabinett in Potsdam den Entwurf von Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht und Berlins Bildungssenators Prof. Dr. Jürgen Zöllner zur Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ zustimmend zur Kenntnis. Die Vereinbarung wird in Kürze von beiden Politikern unterzeichnet. Das geänderte Abkommen gilt ab 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013.
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Die Anzahl der Lehrkräfte, die Berlin aus Brandenburg übernimmt, wurde gesenkt. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden es nur noch 40 Lehrkräfte pro Jahr sein. Im Schuljahr 2008/2009 sind es etwa 60 Lehrkräfte.
Neu aufgenommenen wurde eine Regelung für die Schülerinnen und Schüler der Ortsteile Ahrensfelde, Eiche und Mehrow der Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim). Damit soll die Aufnahme dieser Kinder und Jugendlichen an Berliner Schulen erleichtert werden. Die Schulversorgung dieser Schüler wurde zu DDR-Zeit durch den damaligen Ost-Berliner Stadtbezirk Mahrzahn gesichert. Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung haben beide Länder im Interesse der Kinder und Jugendlichen nun für Planungssicherheit gesorgt: Für Schülerinnen und Schüler, die in den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche oder Mehrow mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnhaft sind und in Berlin eine Schule besuchen wollen, wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes als gegeben angesehen.
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