Am 2. und 3. September 2008 haben jeweils rund 100 Beamtinnen und Beamte der Mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung im Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg Schwerpunktprüfungen im Bereich Mineralöl durchgeführt.
Bei derartigen Prüfungen wird die korrekte Verwendung steuerbegünstigten Heizöls kontrolliert.
Strafbar macht sich, wer Heizöl als Kraftstoff für Fahrzeuge verwendet oder dazu bereithält. Heizöl und Dieseltreibstoff sind – bis auf Additive der Mineralölhersteller – technisch identisch.
Während jedoch Diesel einem Energiesteuersatz von mindestens 470,40 Euro/1000 Liter unterliegt, beträgt die Energiesteuer auf steuerbegünstigtes Heizöl bis Ende 2008 61,35 Euro/1000 Liter.
Das Heizöl darf jedoch nur zum Verheizen verwendet werden und ist durch einen roten Farbzusatz gekennzeichnet.
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei Dieselfahrzeugen und dieselbetriebenen Maschinen Proben entnommen, um festzustellen, ob anstelle von Diesel Heizöl zum Betrieb der Motoren verwendet worden ist.
In solchen Fällen weisen die Zöllner den roten Farbstoff im Treibstoff nach sie sehen also buchstäblich rot ; dabei lässt sich übrigens auch nachweisen, ob das Fahrzeug in der Vergangenheit mit Heizöl betrieben worden ist, weil der Farbstoff auch nach langer Zeit und in sehr geringer Konzentration festgestellt werden kann.
Auch bei einigen kontrollierten Fahrzeugen in Berlin und Brandenburg war die Anzeige der Prüfreagenzien knallrot .
Der Zoll identifizierte sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende als Steuerhinterzieher.
Die erfreuliche Nachricht: Obwohl mehrere hundert Kontrollen im Straßenverkehr, auf Betriebsgeländen und in der Landwirtschaft durchgeführt worden sind, sind mehr als 95 Prozent der Kontrollierten ordnungsgemäß mit Diesel gefahren.
Bei den festgestellten Zuwiderhandlungen gab es dann jedoch für alle Beteiligten ziemlich unangenehme Konsequenzen: Durchsuchungen von Betriebs- und Privatgeländen, Steuerstrafverfahren, Steuerbescheide.
Es lohnt sich wahrlich nicht, Steuerhinterziehung durch zweckwidrige Treibstoffverwendung zu begehen.
Quelle: Bundesfinanzdirektion Mitte, Potsdam
Am 2. und 3. September 2008 haben jeweils rund 100 Beamtinnen und Beamte der Mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung im Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg Schwerpunktprüfungen im Bereich Mineralöl durchgeführt.
Bei derartigen Prüfungen wird die korrekte Verwendung steuerbegünstigten Heizöls kontrolliert.
Strafbar macht sich, wer Heizöl als Kraftstoff für Fahrzeuge verwendet oder dazu bereithält. Heizöl und Dieseltreibstoff sind – bis auf Additive der Mineralölhersteller – technisch identisch.
Während jedoch Diesel einem Energiesteuersatz von mindestens 470,40 Euro/1000 Liter unterliegt, beträgt die Energiesteuer auf steuerbegünstigtes Heizöl bis Ende 2008 61,35 Euro/1000 Liter.
Das Heizöl darf jedoch nur zum Verheizen verwendet werden und ist durch einen roten Farbzusatz gekennzeichnet.
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei Dieselfahrzeugen und dieselbetriebenen Maschinen Proben entnommen, um festzustellen, ob anstelle von Diesel Heizöl zum Betrieb der Motoren verwendet worden ist.
In solchen Fällen weisen die Zöllner den roten Farbstoff im Treibstoff nach sie sehen also buchstäblich rot ; dabei lässt sich übrigens auch nachweisen, ob das Fahrzeug in der Vergangenheit mit Heizöl betrieben worden ist, weil der Farbstoff auch nach langer Zeit und in sehr geringer Konzentration festgestellt werden kann.
Auch bei einigen kontrollierten Fahrzeugen in Berlin und Brandenburg war die Anzeige der Prüfreagenzien knallrot .
Der Zoll identifizierte sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende als Steuerhinterzieher.
Die erfreuliche Nachricht: Obwohl mehrere hundert Kontrollen im Straßenverkehr, auf Betriebsgeländen und in der Landwirtschaft durchgeführt worden sind, sind mehr als 95 Prozent der Kontrollierten ordnungsgemäß mit Diesel gefahren.
Bei den festgestellten Zuwiderhandlungen gab es dann jedoch für alle Beteiligten ziemlich unangenehme Konsequenzen: Durchsuchungen von Betriebs- und Privatgeländen, Steuerstrafverfahren, Steuerbescheide.
Es lohnt sich wahrlich nicht, Steuerhinterziehung durch zweckwidrige Treibstoffverwendung zu begehen.
Quelle: Bundesfinanzdirektion Mitte, Potsdam
Am 2. und 3. September 2008 haben jeweils rund 100 Beamtinnen und Beamte der Mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung im Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg Schwerpunktprüfungen im Bereich Mineralöl durchgeführt.
Bei derartigen Prüfungen wird die korrekte Verwendung steuerbegünstigten Heizöls kontrolliert.
Strafbar macht sich, wer Heizöl als Kraftstoff für Fahrzeuge verwendet oder dazu bereithält. Heizöl und Dieseltreibstoff sind – bis auf Additive der Mineralölhersteller – technisch identisch.
Während jedoch Diesel einem Energiesteuersatz von mindestens 470,40 Euro/1000 Liter unterliegt, beträgt die Energiesteuer auf steuerbegünstigtes Heizöl bis Ende 2008 61,35 Euro/1000 Liter.
Das Heizöl darf jedoch nur zum Verheizen verwendet werden und ist durch einen roten Farbzusatz gekennzeichnet.
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei Dieselfahrzeugen und dieselbetriebenen Maschinen Proben entnommen, um festzustellen, ob anstelle von Diesel Heizöl zum Betrieb der Motoren verwendet worden ist.
In solchen Fällen weisen die Zöllner den roten Farbstoff im Treibstoff nach sie sehen also buchstäblich rot ; dabei lässt sich übrigens auch nachweisen, ob das Fahrzeug in der Vergangenheit mit Heizöl betrieben worden ist, weil der Farbstoff auch nach langer Zeit und in sehr geringer Konzentration festgestellt werden kann.
Auch bei einigen kontrollierten Fahrzeugen in Berlin und Brandenburg war die Anzeige der Prüfreagenzien knallrot .
Der Zoll identifizierte sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende als Steuerhinterzieher.
Die erfreuliche Nachricht: Obwohl mehrere hundert Kontrollen im Straßenverkehr, auf Betriebsgeländen und in der Landwirtschaft durchgeführt worden sind, sind mehr als 95 Prozent der Kontrollierten ordnungsgemäß mit Diesel gefahren.
Bei den festgestellten Zuwiderhandlungen gab es dann jedoch für alle Beteiligten ziemlich unangenehme Konsequenzen: Durchsuchungen von Betriebs- und Privatgeländen, Steuerstrafverfahren, Steuerbescheide.
Es lohnt sich wahrlich nicht, Steuerhinterziehung durch zweckwidrige Treibstoffverwendung zu begehen.
Quelle: Bundesfinanzdirektion Mitte, Potsdam
Am 2. und 3. September 2008 haben jeweils rund 100 Beamtinnen und Beamte der Mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung im Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg Schwerpunktprüfungen im Bereich Mineralöl durchgeführt.
Bei derartigen Prüfungen wird die korrekte Verwendung steuerbegünstigten Heizöls kontrolliert.
Strafbar macht sich, wer Heizöl als Kraftstoff für Fahrzeuge verwendet oder dazu bereithält. Heizöl und Dieseltreibstoff sind – bis auf Additive der Mineralölhersteller – technisch identisch.
Während jedoch Diesel einem Energiesteuersatz von mindestens 470,40 Euro/1000 Liter unterliegt, beträgt die Energiesteuer auf steuerbegünstigtes Heizöl bis Ende 2008 61,35 Euro/1000 Liter.
Das Heizöl darf jedoch nur zum Verheizen verwendet werden und ist durch einen roten Farbzusatz gekennzeichnet.
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei Dieselfahrzeugen und dieselbetriebenen Maschinen Proben entnommen, um festzustellen, ob anstelle von Diesel Heizöl zum Betrieb der Motoren verwendet worden ist.
In solchen Fällen weisen die Zöllner den roten Farbstoff im Treibstoff nach sie sehen also buchstäblich rot ; dabei lässt sich übrigens auch nachweisen, ob das Fahrzeug in der Vergangenheit mit Heizöl betrieben worden ist, weil der Farbstoff auch nach langer Zeit und in sehr geringer Konzentration festgestellt werden kann.
Auch bei einigen kontrollierten Fahrzeugen in Berlin und Brandenburg war die Anzeige der Prüfreagenzien knallrot .
Der Zoll identifizierte sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende als Steuerhinterzieher.
Die erfreuliche Nachricht: Obwohl mehrere hundert Kontrollen im Straßenverkehr, auf Betriebsgeländen und in der Landwirtschaft durchgeführt worden sind, sind mehr als 95 Prozent der Kontrollierten ordnungsgemäß mit Diesel gefahren.
Bei den festgestellten Zuwiderhandlungen gab es dann jedoch für alle Beteiligten ziemlich unangenehme Konsequenzen: Durchsuchungen von Betriebs- und Privatgeländen, Steuerstrafverfahren, Steuerbescheide.
Es lohnt sich wahrlich nicht, Steuerhinterziehung durch zweckwidrige Treibstoffverwendung zu begehen.
Quelle: Bundesfinanzdirektion Mitte, Potsdam