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Schönbohm: Null-Promillegrenze ist Starthilfe für Fahranfänger – Erste Bilanz: Weniger Alkoholunfälle junger Fahrer – kein Todesopfer

10:39 Uhr | 26. August 2008
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Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
Quelle: Ministerium des Innern

Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
Quelle: Ministerium des Innern

Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
Quelle: Ministerium des Innern

Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
Quelle: Ministerium des Innern

Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
Quelle: Ministerium des Innern

Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
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Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
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Die seit einem Jahr geltende Null-Promillegrenze ist nach Einschätzung von Innenminister Jörg Schönbohm auch in Brandenburg “eine wichtige Starthilfe für Fahranfänger”. Nach einer ersten vorläufigen Polizeibilanz verringerte sich von August vergangenen bis Ende Juni dieses Jahres die Zahl der durch 18- bis 21-jährige junge Fahrer verursachten Alkoholunfälle um 8,5 Prozent auf 238 Unfälle (Vorjahrszeitraum: 260). Bei diesen Unfällen gab es erfreulicherweise kein Todesopfer (3), die Zahl der Verletzten dagegen blieb mit 154 (153) nahezu konstant. Die betreffende Altersgruppe ist für Fahranfänger besonders relevant. Statistische Angaben zu älteren Fahranfängern werden nicht erfasst.
Für Schönbohm bestätigt der anhaltende Rückgang der Unfallzahlen und der Unfalltragik die seit einem Jahr in Kraft befindliche Regelung. Zufrieden sein könne man aber noch nicht. “18- bis 21-Jährige verursachen in diesen 11 Monaten jeden 11. Verkehrsunfall im Land. Bei den Alkoholunfällen ist es fast jeder sechste Unfall, der auf ihr Konto geht. Auch die Kontrollen der Polizei zeigen, dass offenbar noch zu viele nicht begriffen haben, dass die ‘Null-Promille’ für sie jetzt im wahrsten Sinne ‘Gesetz’ sind”, sagte Schönbohm am Dienstag in Potsdam.
Bis Ende Juni 2008 stellte die Polizei insgesamt 182 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz hatte zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen der Polizei zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen für junge und ältere Fahrer an. Gleichzeitig rief er zur Aufgabe ungesunder Toleranz in der Promillefrage auf. “Auch wer bei den ‘nur zwei, drei Disko-Bierchen’ des Fahrers wegschaut, sorgt mit für anschließend gefährliches ‘Fahrwasser’.”
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Cottbus | Neue Runde für Projekt "Kinderstadt", Koordinatorin über letzte freie Plätze & Neuerungen
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Für die diesjährige Kinderstadt in Cottbus vom 4. bis 8. August gibt es noch freie Plätze. Wie die Stadt mitteilte, richtet sich das kostenfreie Ferienangebot an Kinder zwischen 8 und ...14 Jahren und findet im Ströbitzer Schulgarten statt. Die Teilnehmenden erwartet eine Woche voller kreativer Stationen, Mitmachaktionen und Freizeitangebote. Ziel soll es zudem sein, den Alltag in einer selbst gestalteten Stadt aktiv mitzubestimmen. Die Kinderstadt ist inklusiv angelegt, mit barrierearmen Zugängen, Rückzugsräumen und individueller Unterstützung. Anmeldungen sind unter anderem online unter http://www.cottbus.de/kinderstadt möglich.

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