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NIEDERLAUSITZ aktuell

Justizminister will Rechtsstaat gegen Rechtsextremisten stärken

18:17 Uhr | 15. März 2010
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Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr positiv auf den Brandenburger Vorschlag einer Gesetzesänderung reagiert. Brandenburg setzt sich seit längerem dafür ein, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
In Brandenburg ist bisher kein Fall eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters bekannt. In anderen Ländern sind jedoch bereits von Rechtsextremisten ausgehende Versuche entlarvt worden, den Rechtsstaat mit derartigen Strategien zu unterwandern.
Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr positiv auf den Brandenburger Vorschlag einer Gesetzesänderung reagiert. Brandenburg setzt sich seit längerem dafür ein, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
In Brandenburg ist bisher kein Fall eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters bekannt. In anderen Ländern sind jedoch bereits von Rechtsextremisten ausgehende Versuche entlarvt worden, den Rechtsstaat mit derartigen Strategien zu unterwandern.
Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr positiv auf den Brandenburger Vorschlag einer Gesetzesänderung reagiert. Brandenburg setzt sich seit längerem dafür ein, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
In Brandenburg ist bisher kein Fall eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters bekannt. In anderen Ländern sind jedoch bereits von Rechtsextremisten ausgehende Versuche entlarvt worden, den Rechtsstaat mit derartigen Strategien zu unterwandern.
Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr positiv auf den Brandenburger Vorschlag einer Gesetzesänderung reagiert. Brandenburg setzt sich seit längerem dafür ein, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
In Brandenburg ist bisher kein Fall eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters bekannt. In anderen Ländern sind jedoch bereits von Rechtsextremisten ausgehende Versuche entlarvt worden, den Rechtsstaat mit derartigen Strategien zu unterwandern.
Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
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Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr positiv auf den Brandenburger Vorschlag einer Gesetzesänderung reagiert. Brandenburg setzt sich seit längerem dafür ein, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
In Brandenburg ist bisher kein Fall eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters bekannt. In anderen Ländern sind jedoch bereits von Rechtsextremisten ausgehende Versuche entlarvt worden, den Rechtsstaat mit derartigen Strategien zu unterwandern.
Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr positiv auf den Brandenburger Vorschlag einer Gesetzesänderung reagiert. Brandenburg setzt sich seit längerem dafür ein, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
In Brandenburg ist bisher kein Fall eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters bekannt. In anderen Ländern sind jedoch bereits von Rechtsextremisten ausgehende Versuche entlarvt worden, den Rechtsstaat mit derartigen Strategien zu unterwandern.
Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
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Rechtsextremisten, die sich als rechtsstaatstreue Bürger tarnen, versuchen in Brandenburg seit Jahren, die Zivilgesellschaft zu unterwandern. Als Nachhilfelehrer, Jugendtrainer in Sportvereinen und scheinbar selbstlos hilfsbereite Nachbarn erschleichen sie sich das Vertrauen von arglosen Kindern, Eltern und älteren Mitbürgern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Neonationalsozialisten im Schafspelz können auch eine Gefahr für die Justiz werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten als Schöffen Gerichtsbänke besetzen und an Urteilen in Strafprozessen mitwirken. Neonazis als Schöffen gehören auf keine Richterbank.“ Allein – ohne den Verfassungsschutz – kann die Justiz dieses Problem jedoch nicht lösen.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafjustiz eine Gesetzeslücke besteht. Schöneburg: „Dabei ist gerade die Strafjustiz ein besonders sensibler Bereich.“
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr positiv auf den Brandenburger Vorschlag einer Gesetzesänderung reagiert. Brandenburg setzt sich seit längerem dafür ein, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
In Brandenburg ist bisher kein Fall eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters bekannt. In anderen Ländern sind jedoch bereits von Rechtsextremisten ausgehende Versuche entlarvt worden, den Rechtsstaat mit derartigen Strategien zu unterwandern.
Nach Auffassung des Brandenburger Justizministeriums ist die bestehende Rechtslage unbefriedigend. Nach geltendem Recht dürfen ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafjustiz selbst dann nicht des Amtes enthoben werden, wenn sie sich privat verfassungsfeindlich betätigen.
In anderen Bereichen der Justiz – wie in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit – dürfen ehrenamtliche Richter, die sich verfassungsfeindlich betätigen, schon jetzt ihres Amtes enthoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies am 6. Mai 2008 am Fall eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen dessen Mitwirkung in einer Neonazi-Band entschieden.
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Sport | SpG Viktoria Cottbus / Drachhausen gewinnt Kreispokal der Frauen
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Die diesjährigen Finalspiele der Damen und Herren um den Kreispokal Niederlausitz wurden in Guben ausgetragen. Zunächst setzten sich die Damen des FSV Viktoria Cottbus 1897 mit 2:0 gegen den SV ...Wacker 09 Cottbus Ströbitz durch. Für das 1:0 der Mannschaft von Trainer Jens Gorsitzki sorgte Nadine Domain in der 48.Spielminute, bevor die beste Torschützin der abgelaufenen Saison Sophie Marie Theres Ziemann (15 Tore) in der 64. Minute zum Endstand einschoss.

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