Neue Bestimmungen in Polen besagen, dass nicht nur die Fahrzeugpapiere mitgeführt werden müssen, sondern bei Fremdfahrzeugen auch die Einverständniserklärung des Halters.
Also, wenn Erna (Fahrerin) für Paul (Fahrzeughalter) tanken fährt, darf sie nicht nur den Sprit zahlen, sie braucht dazu auch noch seine Erlaubnis. Dies gilt wohl schon seit dem 1.1.08. Die Ausführungsbestimmungen sind noch nicht ganz so weit. Die polnische Polizei ist aber bereits ermächtigt 50 Zloty zu verlangen wenn dieses Papier fehlt.
Ein zweisprachiges Formular steht hier zur Verfügung
Newsletter
Die Lausitz am Abend – in zwei Minuten
Jeden Abend das Wichtigste aus der Region – und donnerstags die Veranstaltungstipps fürs Wochenende. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.



