Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) haben am 06.11.2020 in einem Kleintransporter insgesamt 941kg Feuerwerkskörper festgestellt. Der Kleintransporter wurde in den Abendstunden des 06.11.2020 auf der BAB 12 Fahrtrichtung Berlin in Höhe der Abfahrt Frankfurt (Oder) West aus dem fließenden Verkehr ausgewählt und auf dem Rastplatz „Frankfurter Tor“ kontrolliert.
Keine Erlaubnis vorhanden
Der Fahrer des belgischen Kleintransporters konnte die notwendigen Erlaubnisse für den Transport der Pyrotechnik nicht vorlegen. Am Fahrzeug befand sich keine Gefahrgutkennzeichnung für einen solchen Transport. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und gegen den Fahrer des Kleintransporters ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Bereits 60 Verfahren nur im Oktober
Im Monat Oktober 2020 sind bereits 60 Steuerstrafverfahren wegen des Mitbringens von Pyrotechnik eingeleitet worden. Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang und den Verkehr sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von Pyrotechnik.
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