Der Landkeis Spree-Neiße soll seine Rettungswachen in Eigenregie betreiben. Das fordert Gewerkschaft verdi. Laut der Gewerkschaft plant der Landkreis im Dezember, die Vergabe ab 01.01.2021 europaweit auszuschreiben. Weiterhin soll für die Rettungsdienstbeschäftigten der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angewendet werden.
Die Gewerkschaft ver.di teilte dazu mit:
Im Landkreis Spree-Neiße sollen Vollzugsaufgaben der 7 Rettungswachen öffentlich – d.h. europaweit ausgeschrieben werden. Dazu hat Landrat Harald Altekrüger (CDU) dem Kreistag einen Beschlussvorschlag vorgelegt, mit welcher im Dezember 2020 die öffentliche (europaweite) Ausschreibung der Vollzugsaufgaben der Rettungswachen zur auf 10 Jahre befristeten Vergabe ab 1. Januar 2023 beschlossen werden soll. ver.di fordert hingegen, dass die Vollzugsaufgaben der Rettungswachen in der Eigenregie des Landkreises erfolgen soll. „Das notwendige qualifizierte Rettungsdienstpersonal ist in den Rettungswachen vorhanden und teilweise schon seit mehr als 20 Jahren im Landkreis Spree-Neiße beschäftigt. Die Rettungsdienstkompetenz ist vorhanden. Es macht keinen Sinn, alle 5 bis 10 Jahren einen neuen Rettungsdienstbetreiber zu suchen, der selbst kein eigenes Rettungsdienstpersonal mitbringt, sondern nur das schon vorhandene Personal übernimmt. Wir fordern, dass diese wichtigen Aufgaben durch den Landkreis zu erledigen sind“, so Ralf Franke, der für das Rettungsdienstpersonal in Südbrandenburg zuständige Gewerkschaftssekretär von ver.di.
Großteil der ver.di-Mitglieder gegen öffentliche Ausschreibung
Bei einer schriftlichen Befragung unter den 88 ver.di-Mitgliedern hatten nur vier ver.di-Mitglieder für die öffentliche Ausschreibung der Vollzugsaufgaben der Rettungswachen gestimmt. 68 ver.di-Mitglieder fordern, dass der Landkreis den Rettungsdienst in eigener Regie betreiben soll. 15 ver.di-Mitglieder hatten sich enthalten.
In Brandenburg nur 4 Landkreise für öffentliche Ausschreibung entschieden
Nach dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte die gesetzlichen Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen diese Aufgaben als „pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe“ erfüllen. Dabei können Sie die Vollzugsaufgaben der Rettungswachen auf kommunale Gesellschaften, gemeinnützige Hilfsorganisationen, öffentliche Feuerwehren und an private Dritte übertragen. Die Finanzierung erfolgt kostendeckend über eine Gebührensatzung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Städte. Im Land Brandenburg hatten sich von 14 Landkreisen nur noch 4 Landkreise für eine öffentliche Ausschreibung der Vollzugsaufgaben der Rettungswachen entschieden. Zwei Landkreise (Elbe-Elster und Prignitz) betreiben den Rettungsdienst als öffentlichen Eigenbetrieb innerhalb der jeweiligen Kreisverwaltung. Zehn Landkreise haben die Vollzugsaufgaben der Rettungswachen jeweils an kreiseigene kommunale Rettungsdienstgesellschaften vergeben. Im Landkreis Spree-Neiße wurden die Vollzugsaufgaben der Rettungswachen nach einer europaweiten Ausschreibung ab 1. Januar 2013 auf die private Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übertragen. Die private Rettungsdienstgesellschaft gehört zum Konzern Falck Rettungsdienst GmbH mit Sitz in Hamburg und wurde inzwischen als Falck-Tochtergesellschaft in die Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH umfirmiert.
Forderung ver.di: Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes anwenden
„ver.di fordert für die Rettungsdienstbeschäftigten, die zu den systemrelevanten Berufen gehören, dass der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angewendet wird. ver.di hat mit der Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH seit 1. Juli 2014 einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Das derzeitige monatliche Entgelt liegt monatlich rund 105 EUR unterhalb des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes“, so Ralf Franke von ver.di.
Red. / Pressinfo