“Ab dem 31.08.2020 werden die ODEG-Züge mit zusätzlichem Sicherheitspersonal der WISAG Dienstleistungsholding GmbH bestreift. Hintergrund sind Fahrgäste ohne Mund-Nase-Bedeckung, die sich über die bundesweite Maskenpflicht hinwegsetzen.” heißt es in einer aktuellen Mitteilung der ODEG.
Verweigerung kann Konsequenzen haben
Laut ODEG sollen die Teams der WISAG das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung einfordern und durchsetzen. “Letztlich geht es um ein freundliches, aber bestimmtes Daraufhinweisen, dass eine Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV Pflicht ist und um Deeskalation.” Die Hinweise sollen laut Unternehmen aber auch Konsequenzen haben: “Bei Zuwiderhandlung und Verweigerung kann ein offizielles Betretungsverbot des Zuges ausgesprochen werden.”
Das Zugunternehmen appeliert an seine Fahrgäste: “Handeln Sie also verantwortungsvoll und solidarisch. Tragen Sie vorschriftsmäßig eine Mund-Nase-Bedeckung. Tun Sie dies für die Gesundheit aller Mitmenschen, Ihrer Familien, Freunde und vor allem für sich selbst.”
In Brandenburg betreibt die ODEG mehrere Linien. Der RE2 fährt zwischen Cottbus und Wismar (Mecklenburg-Vorpommern), die RB46 verbindet Cottbus und Forst, die RB65 Cottbus und Zittau, die RB41 Cottbus und Lübbenau, der RE4 Jüterbog und Stendal (Sachsen-Anhalt), der RB33 Jüterbog und Berlin-Wannsee und die RB51 Brandenburg/Havel mit Rathenow.
Strafen ebenso möglich
Bei Zuwiderhandlung kann ebenso ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 € auferlegt werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in allen Bundesländern Pflicht. Diese “Maskenpflicht” gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern teilweise in einigen Bundesländern auch in folgenden Bereichen: im Bahnhof, auf Bahnsteigen und an Haltestellen (beispielsweise in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern).